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© AhmadSabra / iStockphotos.com

27.03.2015 / Interview / Lesezeit: ~ 7 min

Autor/-in: Claas Kaeseler

Zankapfel Kirchenasyl

Theologe Stephan Rauhut hält Kirchenasyl trotz Rechtsbruchs für gerechtfertigt

Vor einigen Wochen überraschte Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit der Aussage, dass er das Kirchenasyl als Minister prinzipiell und fundamental ablehne, da sich die Kirchen damit eigenmächtig über geltendes Recht hinwegsetzen. Wir haben mit Stephan Rauhut gesprochen, Theologe und Ingenieur in einem evangelischen Konvent, der in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeinden in Berlin Mitte einer Familie Kirchenasyl gewährt.

ERF Online: Was genau ist denn eigentlich Kirchenasyl?

Stephan Rauhut: Im modernen Staat ist das Kirchenasyl eine zeitlich befristete Aufnahme von Menschen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus Zuflucht suchen. Kirchenasyl wird gewährt, wenn Menschen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder sie bei der Abschiebung mit nicht hinnehm­baren sozialen inhumanen Härten konfrontiert werden. Kirchenasyl ist eine ganz alte Tradition, die schon auf das Alte Testament zurückgeht. Man spricht da vom sakralen Asylrecht. Später hat es Ähnliches im griechischen und römischen Kontext und dann auch in der frühen Kirche gegeben. Kirchenasyl ist kein Rechtstitel und obwohl es eine lange kirchliche Tradition hat, ist es in Deutschland nach wie vor leider nicht rechtlich legitimiert. Allerdings werden im Rahmen eines Kirchenasyls häufig Entscheidungen von Behörden als überprüfungsbedürftig nachgewiesen und die Aufnahme eines neuen und nicht selten erfolgreichen Asylverfahrens erreicht.

ERF Online: Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob Sie jemandem Kirchenasyl gewähren?

Theologe und Ingenieur Stephan Rauhut (Foto: privat)

Stephan Rauhut: Vorab: Da sind die oben erwähnten Faktoren: Wenn Menschen bei einer Abschiebung sowohl mit schwerer Verfolgungen als auch mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ihrem Herkunftsland bedroht sind. Das ist eine wichtige Voraussetzung, allerdings trifft dies auf sehr viele Menschen zu. Bedauerlicherweise sind die Ressourcen für Kirchenasyle nur sehr begrenzt, von daher ist das Kirchenasyl gesamtgesellschaftlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es  ist ein Instrumentarium, das als Ultima Ratio (der letzte Lösungsweg) angesehen wird: Es kommt nur zum Einsatz, wenn alle vorherigen rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft sind. Ganz praktisch stellt sich die Frage: Welcher Aufwand ist mit dem praktischen Kirchenasyl verbunden? Wie ist die Situation der betroffenen Menschen? Liegen Traumatisierungen vor? Gerade in einem solchen Fall ist das Thema „Kirchenasyl“ sehr wichtig.

Wenn die staatliche Ordnung dem Gewissen widerspricht muss die Kirche einschreiten dürfen

ERF Online: Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich klar gegen das Kirchenasyl ausgesprochen. Wie haben Sie seine Aussagen empfunden?

Stephan Rauhut: Wenn ich den christlichen Glauben halbwegs ernst nehme und mir sowohl das Alte als auch das Neue Testament anschaue, gehört die Verantwortung für Menschen, die Schutz suchen, zu den Grundlagen und Basispunkten des christlichen Glaubens. Insofern ist es für mich unfassbar und nicht nachvollziehbar, wie der Bundesinnenminister als Christ so eine Position vertreten kann. Herr de Maizière ist nicht nur in seiner jüngsten Entgleisung, sondern schon in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, dass er gesagt hat: „Ein Kirchenasyl ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht vertretbar. Das halte ich für völlig verkehrt.“ Wenn der christliche Glaube eine ernsthafte Lebensgrundlage ist, muss man meiner Ansicht nach zu einer anderen Schlussfolgerung gelangen.

ERF Online: Warum darf die Kirche Asyl gewähren, wenn der Staat es nicht tut?

Stephan Rauhut: Natürlich ist es gut und richtig, dass wir staatliche Ordnungen haben – sonst würde es menschlich miteinander nicht funktionieren. Nur in dem Moment, in dem die staatliche Ordnung meinem Gewissen widerspricht, bin ich bei Artikel 4 unseres Grundgesetzes: In dem Moment muss ich aufstehen und sagen: „So funktioniert es nicht und“ – um es mit Bonhoeffer zu sagen – „dem Rad in die Speichen fallen“. Als europäischer Staat sollten wir uns ganz anders verhalten. Bedauerlicherweise kann das Kirchenasyl die EU Gesetzgebung in Sachen Asylrecht nicht verhindern oder verändern. Aber wir können neben der konkreten Hilfe für schutzsuchende Menschen, kleine Reizpunkte setzen, um Fehlentwicklungen anzumahnen und zu zeigen, was gut wäre.

ERF Online: Verstößt die Kirche gegen geltendes Recht, wenn sie Kirchenasyl gewährt?

Stephan Rauhut: Wenn man es streng auslegt, verstößt die Kirche bedauerlicherweise gegen geltendes Recht. Nur: Das geltende Recht verstößt diametral gegen unsere christlich-ethischen Wertevorstellungen. Von daher sind wir an der Stelle aufgefordert – wie Petrus und Johannes in Apostelgeschichte fünf vor dem hohen Rat – zu sagen: „Es tut uns Leid. Wenn die Regierung von uns etwas verlangt, was den Grundlagen des christlichen Glaubens widerspricht, müssen wir aufstehen und widersprechen."

„Wir müssen die Asylsuchenden komplett versorgen“

ERF Online: Haben Sie Angst vor einer Zwangsräumung?

Stephan Rauhut: Ich bin dankbar, dass das Kirchenasyl in den letzten Jahren von staatlicher Seite akzeptiert oder zumindest toleriert wurde. Leider befinden wir uns momentan in einer wichtigen Diskussion, die sehr unglücklich läuft. Die Überlegungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Kirchenasyl in „Dublin III“ Fällen zukünftig als untertauchen zu werten, ist mit Sicherheit rechtlich nicht tragbar. Gott sei Dank hat es aber in den letzten Jahren wenig Räumungen gegeben.

ERF Online: Was kommt auf eine Kirchengemeinde an konkreten Herausforderungen zu, wenn sie Kirchenasyl gewährt?

Stephan Rauhut: Das ist nicht wenig. Man muss sich im Vorfeld ernsthaft damit auseinandersetzen, ob man sich so etwas zutraut. Es ist zu prüfen, ob ausreichend finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn Kirchenasyl gewährt wird, werden alle staatlichen Finanzmittel gestoppt.  Man muss die Asylsuchenden also komplett aus eigener Tasche versorgen. Hinzu kommen noch ganz viele praktische Dinge, wie zum Beispiel die Sicherstellung medizinischer Versorgung oder dass die Kinder in Kindergärten oder Schulen gehen können. Meistens bedarf es eines größeren Netzwerks an Unterstützern.

ERF Online: Sie haben es vorhin schon angedeutet: Von Seiten des Staats wird überlegt, Menschen im Kirchenasyl als "untergetaucht" zu bezeichnen. Für Kirchengemeinden bedeutet das, die Hilfesuchenden für sechs statt 18 Monaten zu betreuen. Ist das noch leistbar?

Stephan Rauhut: Aus rechtlicher Perspektive halte ich dieses Verhalten der Regierung und der ausführenden Institutionen des BAMF für völlig unangebracht. Kirchenasyl wird den Behörden von Anfang an angezeigt. Von daher gibt es gar keine Argumentationsgrundlage, um von "untertauchen" zu sprechen. Im Moment gibt es aber glücklicherweise Anzeichen dafür, dass Regierung und BAMF einlenken. Das wäre wichtig und gut. Sollte es aber zu keinem Einlenken kommen, wäre es eine wesentlich größere Herausforderung, Menschen in einem Dublin III Fall 18 statt sechs Monaten zu helfen.

Das Kirchenasyl stärkt den eigenen Glauben und beeinflusst das Leben

ERF Online: Im Moment gewähren Sie gemeinsam mit anderen Gemeinden in Berlin Mitte Kirchenasyl. Welche Erfahrungen machen Sie?

Stephan Rauhut: Man unterscheidet generell zwischen offenem und stillem Kirchenasyl. Damit ist nicht die Kommunikation in Richtung der Behörden gemeint, sondern die mediale Kommunikation. In einem stillen Fall werden die Details der Asylsuchenden nicht kommuniziert, um sie zu schützen. Da wir im konkreten Fall ein stilles Kirchenasyl gewähren, an dieser Stelle nur ein paar allgemeine Antworten. Als kirchliches Unterstützernetzwerk helfen wir einer größeren Familie mit Kindern, die über ein Drittland nach Deutschland gekommen sind. Gemäß der Dublin III Regelung sind sie von der Abschiebung in dieses nachweislich nicht sichere Drittland bedroht. Die Kinder und die Eltern der Familie sind schwerst traumatisiert. Da im Falle des Kirchenasyls der Staat alle finanziellen Leistungen streicht, die sonst Asylsuchenden gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, müssen wir als Unterstützernetzwerk die gesamte Versorgung organisieren. Das beinhaltet nicht nur die Wohnungsunterbringung, sondern auch Organisation von Schul- und Kitaplätzen für die Kinder, regelmäßige medizinische und psychologische Unterstützung und die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Deswegen können wir dieses Kirchenasyl nur gemeinsam als Unterstützernetzwerk realisieren.

ERF Online: Die meisten Flüchtlinge sind der deutschen Sprache nicht mächtig. Inwiefern ist das bei der Gewährung von Kirchenasyl ein Problem?

Stephan Rauhut: Es ist auf jeden Fall eine Herausforderung.  Man muss schauen, ob man in den eigenen Reihen Menschen hat, die die entsprechende Sprache sprechen. Denn es braucht auf jeden Fall Personen im Unterstützernetzwerk, die die Muttersprache sprechen. Wir sind in der glücklichen Lage, bei uns Personen zu haben, die das tun. Das ist sehr hilfreich. Aber ganz generell ist das Thema Kommunikation – gerade im Alltag – tatsächlich schon herausfordernd.

ERF Online: Sie befinden sich also mit der Familie gerade mittendrin im Kirchenasyl. Inwiefern profitiert denn die beteiligten Gemeinde vom Kirchenasyl?

Stephan Rauhut: Es beeinflusst das persönliche Leben und stärkt auch den eigenen Glauben. Es ist gerade im Spannungsfeld von Theorie und Praxis eine sehr hilfreiche Erdung – gerade dann, wenn man von einer Sache in der Theorie überzeugt ist und sich dafür leidenschaftlich einsetzt. In der Praxis wird man durch die vielen kleinen praktischen Herausforderungen ein ganzes Stück weit bescheidener und demütiger. Ich persönlich bin dankbar für die Gemeinschaft, den Kontakt und das Miteinander und habe schon jetzt viel gelernt. Es ist Bereicherung und Geschenk, das wir das machen dürfen.

ERF Online: Sie würden also wieder Kirchenasyl gewähren?

Stephan Rauhut: Auf jeden Fall. Ich halte das für wichtig, auch wenn es sich in unserem Fall um eine höchst anspruchsvolle Herausforderung handelt. Ich kann es auch anderen Gemeinden oder Gemeinschaften nur empfehlen. Einerseits schützt und hilft man Menschen. Andererseits wird man durch solche Erfahrungen auch beschenkt.

ERF Online: Vielen Dank für das Gespräch.

 Claas Kaeseler

Claas Kaeseler

  |  Formatleiter ERF Jess Talkwerk / Online Marketing Manager

Ist in Wesel geboren und hat im ERF sowohl im Marketing, als auch in der Redaktion gearbeitet. Hat nach dem TV-Volontariat als Fernsehredakteur und Redaktionsleiter Online gearbeitet und danach die Webseite und das Online-Marketing des ERF verantwortet. Anfang 2023 erfolgte die Rückkehr in die Redaktion, wo er für das Format ERF Jess Talkwerk zuständig ist. Seit 2016 verheiratet und stolzer Vater des tollsten Sohns der Welt. 

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Kommentare (3)

Libby /

Ja ich denke auch, der Punkt ist nicht, was die eigene Meinung von Herrn de Mazière als Privatperson oder christlich glaubender ist, denn als Minister darf er keine Rechtsbrüche gutheißen .. erinnert mehr

Monika P. /

@ Peter K.
Genau das ist der Punkt. Minister de Maizière kann nicht Rechtsbruch gutheißen, zumal wir (noch) in einem Rechtsstaat leben und es auch eine Härtefallkommission gibt. Trotzdem, ist man mehr

Peter K. /

Beim Kirchenasyl stellt sich mir folgende Frage: Wenn die Kirche sagt, sie habe eine ethische Legitimation aufgrund des Gewissens gültige Gesetze zu brechen, muss sie dann nicht akzeptieren, wenn mehr

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