21.04.2021 / Interview

Die Corona-Notbremse – das Ende unserer Freiheit?

Deutschland und sein neues Infektionsschutzgesetz.

Ein Brot kann ich nicht ohne Maske kaufen und eine Hose nicht ohne Terminvereinbarung. Und macht es überhaupt Sinn, den Sommerurlaub zu buchen? Noch mehr Eingriffe in unser Privatleben sieht das neue Infektionsschutzgesetz vor, das heute vom Bundestag verabschiedet worden ist. Morgen wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Dieses Gesetz vereinheitlicht die Anti-Corona-Maßnahmen bundesweit. Was das für Kirchen und Gemeinden bedeutet und ob das Gesetz das Ende unserer freiheitlichen Demokratie einläutet, darüber hat Saskia Klingelhöfer mit Regina König gesprochen.
 

ERF: Regina, in aller Kürze, was ändert sich?

egina König: Wenn der Inzidenzwert in deinem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt, gibt es eine Ausgangssperre von 22h bis 5h. Allerdings: Spaziergänger und Jogger dürfen allein bis Mitternacht unterwegs sein. Einkaufen ist möglich über „Click & Meet“. Schulen und Kitas müssen schließen bei einer Inzidenz über 165. Und ich darf mich bei einer Inzidenzwert über 100 nur noch mit einer haushaltsfremden Person treffen.
 

ERF: Haben die neuen Regelungen Auswirkungen auf Kirchen und Religionsgemeinschaften?

Regina König: Nein, auch das neue Infektionsschutzgesetz schränkt die Ausübung der Religionsfreiheit nicht ein. Kirchen und Gemeinden können weiterhin Präsenzgottesdienste anbieten, auch bei einer Inzidenz über 100. Schließlich: der Besuch eines Gottesdienstes hat einen anderen Wert als ein netter Abend beim Italiener. Und es hat sich ja auch bewährt, die Religionsfreiheit unangetastet zu lassen. Denn Kirchen und Gemeinden sind nicht zu Corona-Hotspots geworden, die Hygienekonzepte werden mit großer Sorgfalt gelebt.

Religionsfreiheit bleibt unangetastet

ERF: Nun wird kritisiert, dass das Infektionsschutzgesetz als einzige Richtlinie den Inzidenzwert nimmt.

Regina König: Ja, nicht wenige Politiker und Wissenschaftler plädierten dafür, z.B. auch die Zahl der freien Intensivbetten mit einzuberechnen. Eine weitere Variante wäre, das Alter der Infizierten zu bedenken, auch die Zahl der Testungen könnte man in Vergleich setzen mit der Zahl der Infizierten. Viele kluge Gedanken - also, dieses Gesetz muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein.


ERF: Und es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.

Regina König: Ja, insbesondere gegen die Ausgangssperre, die ja unser Grundrecht auf Bewegungsfreiheit einschränkt. Und so sind einige Staats- und Verfassungsrechtler der Meinung, dass die Ausgangssperre gegen das Grundgesetz verstoße. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ kündigte bereits eine Klage an.

Doch auch das muss gesagt werden: dieses neue Gesetz bringt auch mehr Rechtssicherheit. Denn im bisherigen Infektionsschutzgesetz gab es vage Formulierungen, z.B. ab wann Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Jetzt gilt der Inzidenzwert als Richtschnur. Damit wird einer möglichen Willkür Einhalt geboten.
 

ERF: Ganz abgesehen von fachlicher und auch verfassungsrechtlicher Kritik – manche sehen in dem neuen Gesetz den Versuch, unsere freiheitliche Demokratie abzuschaffen und eine Diktatur einzuläuten. Schließlich greift das Gesetz drastisch in unser Privatleben ein.

Regina König: Und das sind wir glücklicherweise nicht gewohnt! Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, kein Shoppen und keine Restaurantbesuche - das klingt nach einer völlig fremden Welt. Die Maßnahmen beziehen sich aber ganz klar auf die jetzige Pandemielage und der Blick ins Ausland zeigt: Wir stehen mit solchen Maßnahmen ja nicht allein. Inzwischen gibt es auch Bewegungen wie Covid-Zero, denen die Einschränkungen nicht weit genug gehen.

Infektionsschutzgesetz – Türöffner für Diktatur?

ERF: Sollte man sich deiner Meinung mit Kritik doch zurückhalten?

Regina König: Nein, Kritik und Debatte müssen möglich sein. Der Widerstand gegen Einschränkungen unserer Grundrechte ist verständlich und wir müssen diese Einschränkungen auch weiterhin kritisch begleiten. Und sie müssen eine Ausnahme bleiben, weil wir jetzt in einer ernsten Lage sind. Doch wer das neue Infektionsschutzgesetz interpretiert als Türöffner für eine Diktatur, der sät selbst Unfrieden, Angst und Misstrauen und bereitet womöglich erst den Boden für Bewegungen, die tatsächlich antidemokratisch sind und unserem Land nicht gut tun werden.
 

ERF: Gibt es so etwas wie einen geistlichen Kompass im Umgang mit der Pandemie und der Debatte um das Infektionsschutzgesetz?

Regina König: Ich kann nur von meiner persönlichen Haltung sprechen und die sieht so aus: ich halte mich an den Rat, den der Apostel Paulus im Neuen Testament seinem Freund Timotheus schreibt: „Du aber sei nüchtern in allem.“ Das bedeutet für mich in dieser Situation: Das Virus ernst nehmen und die Lage, in die es uns gebracht hat. Und deshalb Schluss machen mit Larmoyanz und ab 22h Platz nehmen zu Hause auf dem Sofa.
 

ERF: Vielen Dank für das Gespräch.


Autor/-in: Regina König

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