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08.05.2014 / Interview / Lesezeit: ~ 6 min

Autor/-in: Rebecca Schneebeli

Du sollst nicht töten

Gilt das auch, wenn ein Mensch bereits sterbenskrank ist? Ein Arzt gibt Antworten zum Thema „Sterbehilfe“.

Dr. Ingmar Hornke ist leitender Mediziner und Geschäftsführer des Palliativteams Frankfurt. Täglich begegnet er sterbenden Menschen. Als Christ und Arzt ist er überzeugt: Wir müssen den Menschen im Sterben und nicht beim Sterben helfen. Was das heißt und welche Gefahren die Diskussion um die aktive Sterbehilfe birgt, darüber spricht er im Interview mit ERF Medien.
 

ERF: Laut einer Umfrage der ZEIT befürworten 66 Prozent der Befragten die aktive Sterbehilfe. Doch wie oft äußern sterbenskranke Menschen tatsächlich den Wunsch nach einem schnellen Tod?

Dr. Ingmar Hornke ist Gründer und ärztlicher Geschäftsführer des Palliativteam Frankfurt. (Bild: Palliativteam Frankfurt)
Dr. Ingmar Hornke ist Gründer und ärztlicher Geschäftsführer des Palliativteam Frankfurt. (Bild: Palliativteam Frankfurt)

Ingmar Hornke: Als Palliativmediziner begegne ich tagtäglich sterbenden Menschen. Der Wunsch nach einem gnädigen Tod steckt in jedem von uns. Aber die Frage danach dem Tod nachzuhelfen wird relativ selten gestellt, von weniger als zehn Prozent der sterbenskranken Menschen. Und Patienten, die danach fragen, geben oft schnell zu erkennen, dass Ängste der eigentliche Grund für ihre Frage sind. Diese Ängste lassen sich meist gut entkräften, indem man auf die Probleme dieser Menschen ‒ zum Beispiel Symptome wie Schmerzen oder Luftnot ‒ eingeht und dafür Lösungen anbietet. Wenn man das tut, nehmen viele eine Hilfe zum Leben bis zuletzt erleichtert und gerne in Anspruch. Die Bitte um Sterbehilfe ist meist ein Schrei nach Hilfe.
 

ERF: Einige Medikamente, die in der Palliativmedizin eingesetzt werden, können den Tod in gewissen Mengen beschleunigen, wie zum Beispiel Morphin. Fängt damit nicht schon Sterbehilfe an?

Ingmar Hornke: Morphin und andere Opiate sind zunächst Schmerzmittel. Diese Schmerzmittel haben ab einer gewissen Dosierung auch einen müde machenden, also sedierenden Effekt. Wenn man Opiate zur Schmerzkontrolle einsetzt, setzt man nicht gezielt die sedierende Komponente ein. Das ist nur eine Nebenwirkung, die man entweder gelassen hinnimmt oder durch Dosisanpassung zu vermeiden sucht. Mittlerweile können wir sogar belegen, dass Patienten, die eine gute Schmerz- oder Luftnotkontrolle haben, im Mittel länger leben als Patienten, die man dem Stress ihrer Krankheitssymptome überlässt. Denn durch den Stress kommt es zu Folgeschäden wie Gerinnungsveränderungen oder Veränderungen des Erregungszustandes. Die Behandlung von Symptomen ist also keine Sterbehilfe.

Auch ein Arzt darf nicht töten

ERF: Wo beginnt dann Sterbehilfe?

Ingmar Hornke: Ein Problem mit dem Begriff der Sterbehilfe ist seine sprachliche Ungenauigkeit. Wir haben in der öffentlichen Diskussion das Problem, dass nicht klar ist, was wir unter Sterbehilfe verstehen. Sterbehilfe kann heißen: Ich gebe Hilfe zum Sterben, also ich tue aktiv etwas, damit ein Mensch stirbt. Sterbehilfe kann auch verstanden werden als: "Ich biete Hilfe beim Sterben". Diese Formulierung betont mein Handeln weniger stark, impliziert aber immer noch, dass ich nachhelfe oder etwas tue, damit das Sterben schneller geht. Und dann gibt es auch eine Sterbehilfe im Sinne von: "Ich helfe dir im Sterben" und das hat eine ganz andere Konnotation. Diese Unterschiede gilt es zu differenzieren und das passiert leider viel zu selten. Daher halte ich einen Teil der Diskussion um Sterbehilfe für viel zu platt.

Wir müssen zunächst klären: Was genau ist aktive oder passive Sterbehilfe? Und was ist ein liebevolles Unterlassen am Lebensende, wo man den Tod nicht mehr aufhält, aber auch nicht nachhilft? Es geht nicht darum, dass wir Gott spielen, sondern darum, Menschen in dieser Lebensphase in Barmherzigkeit, mit entsprechender wissenschaftlicher Kenntnis und Expertise beizustehen und dafür zu sorgen, dass vermeidbares Leiden wirklich vermieden wird.
 


ERF: Ärzte sollen Patienten nach dem hippokratischen Eid keinen Schaden zufügen. Widerspricht die aktive Sterbehilfe nicht dem Versprechen, nicht zu schaden?

Ingmar Hornke: Das ist eine Frage der Deutung und hat mit dem kulturellem Umfeld zu tun. Sie können Sterbehilfe als Akt der Barmherzigkeit glorifizieren. Dann schädigen Sie im subjektiven Erleben derer, die diesen Konsens teilen, nicht. Für mich persönlich ist der hippokratische Eid unzweideutig: Ein Nicht-Schädigen beinhaltet, dass ich keine Medikamente gebe, damit jemand schneller oder überhaupt erst durch mein Handeln verstirbt.

Auch die Bibel äußert sich in den zehn Geboten klar dazu. Ich soll nicht töten. Ich soll das auch als Arzt nicht. Gott gibt eindeutig die Anweisung dies nicht zu tun. Sowohl der hippokratische Eid als auch die christlich-jüdische Glaubenstradition stellen das Leben unter einen besonderen Schutz, der das aktive Töten bewusst untersagt.

Erst Begrifflichkeiten klären, dann neue Gesetze erlassen

ERF: In Deutschland ist die Sterbehilfe verboten, allerdings wird die Beihilfe zum Selbstmord nicht geahndet. Bietet das nicht ein Hintertürchen für die Sterbehilfe?

Ingmar Hornke: Wenn ich ein Medikament verschreibe und weiß, dass derjenige sich mit dem Medikament töten will, ist das Hilfe zum Suizid und damit keine Straftat. Denn in Deutschland wird die Beihilfe zur Selbsttötung nicht bestraft. Das hat ethische, aber auch juristische Gründe. Da der Suizid selbst nicht unter Strafe steht, kann auch die Beihilfe dazu kein Straftatbestand sein. Doch das ärztliche Berufsrecht legt fest, dass die Beteiligung eines Arztes in seiner Rolle als Arzt an einem Suizid untersagt ist. Für den allgemeinen Bürger ist die Beihilfe zur Selbsttötung zwar straffrei, für den Arzt jedoch berufsrechtlich verboten.
 

ERF: Bisher können Sterbehilfeorganisationen aus anderen Ländern in Deutschland noch relativ frei agieren und Menschen mit Sterbewunsch dann an Kliniken in der Schweiz verweisen. Der eigentliche Akt der Sterbehilfe findet zwar nicht in Deutschland statt, Werbung dafür wird hier aber schon gemacht. Sehen Sie darin ein Problem?

Ingmar Hornke: Zu diesem Thema gibt es momentan eine Bundestagsinitiative, die Aktivitäten, die für Sterbehilfe werben, unter Strafe stellen möchte. Das ist juristisch aber relativ schwierig. Ich halte das auch zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll. Solange ich erlebe, dass Juristen nicht auseinanderhalten können, was aktive, was passive Sterbehilfe und was nur ein Unterlassen von sinnlosen, aber lebensverlängernden Möglichkeiten ist. Solange das unklar ist, ist eine solche Regelung problematisch, weil wir dann das Kind mit dem Bade ausschütten.

Wenn wir jetzt plakativ die Sterbehilfe unter Strafe stellen, kann es sein, dass ein Arzt verklagt wird, weil er einem Patienten gegen Luftnot Morphin gegeben hat und der Patient daraufhin verstarb. Wir müssen zunächst die Begrifflichkeiten klären und danach müssen wir es so regeln, dass Beihilfe zum Suizid auf gewerblicher Ebene untersagt wird.

Der Sterbende wird zum Sozialschmarotzer

ERF: Welche Gefahren sähen Sie als Arzt in einer Legalisierung der Sterbehilfe?

Ingmar Hornke: Das Erste ist, dass wir Ärzte nicht zum Richter über Leben und Tod oder quasi gezwungener Maßen zum Liquidator werden wollen. Wir Ärzte kämen in dem Moment, wo Sterbehilfe legalisiert würde, unter einen starken Druck, auch wenn es den einen oder anderen Arzt geben mag, der aus Barmherzigkeit gerne bereit ist, jemanden zu töten. Außerdem ist es eine große Gefahr, wenn Sie als Patient nicht mehr wissen, welche Haltung Ihr Arzt hat. Wenn Sie sich fragen müssen: Kann ich meinem Arzt vertrauen, dass er sich um mein Bestes kümmert oder kann es sein, dass er mich im Auftrag meiner Angehörigen oder im Missverständnis über meine eigenen Wunschvorstellungen umbringt? Solch ein Grundmisstrauen würde das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt nachhaltig zerrütten.
 

ERF: Könnte es auch sein, dass das Leben eines schwerkranken Mensch dann nicht mehr als lebenswert wahrgenommen wird á la „Der soll endlich sterben, er belastet nur unser Sozialsystem“?

Ingmar Hornke: Das halte ich nicht für abwegig, sondern sogar für naheliegend. Es ist jetzt schon so, dass Eltern, die ein behindert geborenes Kind bewusst nicht abtreiben, schräg angeschaut werden ob der Kosten, die sie der Gesellschaft „zumuten“. Und wenn das bereits am Lebensanfang ein Problem ist, wird es am Lebensende erst recht zum Problem werden. Das heißt der Schwerkranke, der noch nicht nach Sterbehilfe gefragt hat, wird als „Sozialschmarotzer“ wahrgenommen. Eine solche Entwicklung halte ich daher keineswegs für abwegig, sondern sogar für sehr wahrscheinlich.
 

ERF: Herzlichen Dank für das Interview.

 

Sie denken an Suizid, machen sich um jemanden Sorgen oder haben einen Menschen aufgrund eines Suizidtodesfalls verloren? Hier finden Sie Erste-Hilfe-Tipps, Notfallkontakte und Hilfsangebote.

Sie stecken in einer schwierigen Lebenssituation und suchen konkrete Hilfe? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Seelsorge-Portal.

 Rebecca Schneebeli

Rebecca Schneebeli

  |  Redakteurin

Rebecca Schneebeli ist Literaturwissenschaftlerin und arbeitet nebenberuflich als freie Lektorin und Autorin. Die Arbeit mit Büchern ist auch im ERF ihr Steckenpferd. Ihr Interesse gilt hier vor allem dem Bereich Lebenshilfe, Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungspflege. Mit Artikeln zu relevanten Lebensthemen möchte sie Menschen ermutigen.

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Kommentare (6)

Gerhard N. /

Ich habe im Ersten gerade (23.11.2020, Sendung Hart aber fair) eine Sendung zu diesem Thema gesehen.
Ich war von der Expertise des Geistlichen, Vorsitzender der Glaubenskongregation der deutschen mehr

uluc /

richtig

maria r. /

Seid Reich Gesegnet für diese Interview,weil am Anfang dieses Jahres habe ich im SPIEGEL-Heft gelesen darüber,und war Schockiert in welche Zeiten wir leben. DER HERR SEI GELOBT für dieser Bruder mehr

Jaques L. /

Das bewußte Sterben, wie zu Zeiten Jesu bis in die 70er Jahre, wie es noch unser Groß- und Urgroßväter erlebt haben, würde heute als Sterbehilfe gelten, da es sich medizinisch betrachtet um ein mehr

Ute /

Ich besuchte regelmäßig über 3 Jahre eine alte alleinstehende Frau im Pflegeheim. Infolge der Morphiumgaben trank und aß sie zuletzt fast nichts mehr (Nebenwirkung des Morphiums) Also sollte sie zur mehr

Andrea W. /

Ich arbeite seit einiger Zeit im Hospiz und im Krankenhaus und ich bin sehr positiv beeindruckt, was eine gute palliative Schmerzbekämpfung an Lebensqualität schaffen kann. Ich habe erlebt, wie mehr

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