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© TobiasGolla / pixabay.com

13.05.2022 / Aktuelles / Lesezeit: ~ 2 min

Autor/-in: Oliver Jeske

Das Werbeverbot für Abtreibungen wird fallen

Bundestag diskutiert über Abschaffung des §219a.

„Das einzige, was bei Ihnen nie vorkommt, ist das ungeborene Kind.“

„Ich stelle fest, dass sie das Thema immer noch nicht verstanden haben.“

 

Eine knappe Stunde lang schlugen die Emotionen hoch am 13. Mai 2022 im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten diskutierten erstmalig über die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann wehrte sich gegen den Vorwurf: Mit dem Paragrafen 219a könnte mittelfristig auch der ganze Kompromiss zum Abtreibungsrecht in Deutschland fallen.

„Es ist eine juristische, eine politische und eine historische Wahrheit, dass §218 StGB und §219a nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.“

Fällt der Kompromiss zur Abtreibung?

Geht es beim Werbeverbot für Abtreibung einerseits und der strafrechtlichen Einordnung von Schwangerschaftsabbrüchen andererseits also um getrennte Dinge, die nichts miteinander zu tun haben? Zumindest, wer die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Heidi Reichinnek, hörte, konnte daran Zweifel bekommen.

„Die Streichung von §219a ist nur der erste Schritt, den wir gehen müssen. Schwangerschaftsabbrüche, die auf den Wunsch der Schwangeren hin durchgeführt werden, müssen endlich entkriminalisiert werden.“

Mit dieser Argumentation bewegt sich Reichinnek auf der Ebene der Forderungen des Europäischen Parlaments und der Weltgesundheitsorganisation. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel deshalb die Einrichtung einer Kommission verankert. Sie soll über die Zukunft des gesamten Abtreibungsrechts in Deutschland beraten.

Unterschiedliche Sicht zum Status des Embryos

Vor diesem Hintergrund sieht Nina Warken von der CDU die Abschaffung des Werbeverbots als einen ersten Schritt für weitere Erleichterungen zur Abtreibung. An die Ampel-Koalition gerichtet sagte sie:

„Wo wir auseinanderliegen, das ist beim Blick auf das Ungeborene. Dass dieser wichtige Aspekt in ihrer Argumentation keine Rolle spielt, ist für mich unfassbar. Sie weichen auch heute dieser Frage in den Reden und Anträgen aus. Das Kind kommt darin nicht vor. Oder Sie sprechen nur von Schwangerschaftsgewebe.“

Genau an diesem Punkt zeigte sich wieder einmal deutlich das Kernproblem, um das es geht: Wie ist die Unantastbarkeit der Würde des menschlichen Lebens vereinbar mit dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Ein sachlicher Austausch darüber schien zumindest am Freitag im Bundestag nicht möglich.

Der Beitrag von SPD-Frau Carmen Wegge gab die Tendenz in der Ampel wieder. „Dies ist der Moment, der uns Frauen ein Stück weit die Hoheit über ihre Körper zurückgeben wird. Es ist ein schöner Moment.“

Ernsthaftigkeit vermisst

Dem entgegnete die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär: „Ich habe mir im Vorfeld dieser Debatte überlegt, dass uns heute hier eine gewisse Ernsthaftigkeit eint. Und deswegen war ich tatsächlich schockiert, entsetzt und traurig, mit welcher Art und Weise Sie hier aufgetreten sind.“ Man könne die Debatte nicht führen, ohne dass ein Mitglied der Ampel auch vom Kind spreche.

Fazit: Das Werbeverbot für Abtreibungen in Deutschland wird wahrscheinlich fallen. Dafür spricht schon die Mehrheit, die das Vorhaben in der Ampel-Koalition hat. Die Diskussion um den Schutz ungeborenen Lebens aber wird auf jeden Fall in Deutschland mit Vehemenz weitergehen.

 Oliver Jeske

Oliver Jeske

  |  Redakteur

Sprachlich Hannoveraner, seit einem Vierteljahrhundert in Berlin zu Hause, liebt er Jesus, Tanzen mit seiner Frau, Nordsee-Spaziergänge mit seinen Söhnen und leckeren Fisch. Von Gott ist er fasziniert, weil der ihn immer wieder überrascht und im wahrsten Sinne des Wortes beGEISTert.

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