Die in den Kommentaren geäußerten Inhalte und Meinungen geben ausschließlich die persönliche Meinung der jeweiligen Verfasser wieder. Der ERF übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern veröffentlichten Kommentare.
Peter W. /
Ich bin Christ und Jurist, und den Vergleich zwischen Apg. 5, 29 und Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes halte ich für verfehlt, besonders im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen. Apg. 5, 29 … mehrdrückt aus, wie viel höher als menschliche Macht der ewige Gott steht, und ist gerade deshalb kein Vehikel für tagespolitische Ziele. - Zu den Corona-Beschränkungen: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, ist sie von Gott angeordnet. Darum: Wer sich der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Anordnung; die ihr aber widerstreben, werden ihr Urteil empfangen.“ (Röm. 13, 1f.) - Was Art. 20 Abs. 4 GG betrifft: Das Widerstandsrecht setzt voraus, dass „andere Abhilfe nicht möglich ist“, dass also Behörden und Gerichte die verfassungsmäßige Ordnung nicht mehr aufrechterhalten können. Davon kann auch in Corona-Zeiten keine Rede sein. Gott sei Dank!
Ihr Kommentar
Kommentare (1)
Ich bin Christ und Jurist, und den Vergleich zwischen Apg. 5, 29 und Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes halte ich für verfehlt, besonders im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen. Apg. 5, 29 … mehrdrückt aus, wie viel höher als menschliche Macht der ewige Gott steht, und ist gerade deshalb kein Vehikel für tagespolitische Ziele. - Zu den Corona-Beschränkungen: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, ist sie von Gott angeordnet. Darum: Wer sich der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Anordnung; die ihr aber widerstreben, werden ihr Urteil empfangen.“ (Röm. 13, 1f.) - Was Art. 20 Abs. 4 GG betrifft: Das Widerstandsrecht setzt voraus, dass „andere Abhilfe nicht möglich ist“, dass also Behörden und Gerichte die verfassungsmäßige Ordnung nicht mehr aufrechterhalten können. Davon kann auch in Corona-Zeiten keine Rede sein. Gott sei Dank!