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§ 218 – auch unter Schwarz-Rot auf dem Prüfstand?

Was die geplatzte Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf offen legt.

Wegen ihrer liberalen Haltung zum Schwangerschaftsabbruch platzte die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Die Potsdamer Juristin steht für eine Entkriminalisierung von Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft. Als „Verunglimpfung“ bezeichnet sie allerdings u.a. den Vorwurf, sie spreche dem Ungeborenen die Menschenwürde ab. Mit dem Aus der Ampel-Regierung im vergangenen Jahr schien es sicher, dass das Vorhaben, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, vom Tisch sei. Doch die Debatte um Brosius-Gersdorf zeigt: Der schwarz-rote Koalitionsvertrag kann unterschiedlich interpretiert werden. Über das und mehr spricht ERF-Moderatorin Katja Völkl mit Regina König.

Die Stellungnahme von Frauke Brosius-Gersdorf zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen können sie HIER lesen. 

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