12.05.2022 / Aktuell

Recht auf Abtreibung – ein Grundrecht?

USA und Deutschland: politischer Streit ums ungeborene Leben.

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Das Thema Abtreibung ist zurück auf der politischen Agenda: in den USA könnte nach Medienangaben das liberale Abtreibungsrecht gekippt werden. Das erhitzt die Gemüter und macht die Spaltung des Landes in dieser ethischen Frage sichtbar.

Auch in Deutschland debattiert der Bundestag am Freitag (13.5.2022) über Abtreibung. In erster Lesung beraten die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Aufhebung des Paragrafen 219a; dieser Paragraf verbietet die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Regina König vom Team ERF Aktuell hat die Fakten zusammengetragen.

ERF: Regina, blicken wir zunächst in die USA. Wie sieht dort die aktuelle Gesetzeslage aus?

Regina König: Zunächst muss man wissen: es gibt kein landesweites Gesetz, das Abtreibung regelt. Die Bundesstaaten allerdings müssen sich mit ihrer Gesetzgebung an einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1973 orientieren. Damals urteilte das Gericht, Abtreibung sei ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Damit wird den US-Bundesstaaten untersagt, Abtreibungen in den ersten drei Monaten zu verbieten.

Vom vierten bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat darf ein Abbruch nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verboten werden. 1992 wurde die Rechtsprechung noch einmal präzisiert: demnach darf ein Fötus abgetrieben werden, wenn er außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig ist, also etwa bis zur 24. Woche. In einigen Bundesstaaten sind Abtreibungen allerdings bis zur Geburt erlaubt.

USA: gespaltene Gesellschaft

ERF: Nun könnte der oberste US-Gerichtshof diese Rechtsprechung kippen.

Regina König: Und das kommt nicht völlig überraschend, schließlich war und ist diese Grundsatzentscheidung von 1973 zum Abtreibungsrecht das umstrittenste Urteil, das jemals ein Supreme Court gefällt hat. Das Thema Schwangerschaftsabbruch spaltet die Vereinigten Staaten. Jetzt kursiert nach Medienangaben ein Urteilsentwurf des konservativen Richters Samuel Alito. Darin bezweifelt er, dass das Recht auf Abtreibung ein Grundrecht sei und er bezeichnet die Grundsatzentscheidung von 1973 als „ungeheuerlich falsch“.
 

ERF: Was ändert sich, wenn die jetzt geltende liberale Rechtsprechung gekippt wird?

Regina König: Dann hätten die Bundesstaaten die Freiheit, verschärfte Abtreibungsgesetze zu erlassen oder den Schwangerschaftsabbruch ganz zu verbieten. Im Juni könnte es zur Entscheidung der Verfassungsrichter kommen.
 

ERF: Wie steht der amerikanische Präsident Joe Biden zu diesem Thema?

Regina König: Joe Biden ist nach eigenen Angaben praktizierender Katholik und das Thema Abtreibung sei für ihn ein „großes Dilemma“, so Biden wörtlich. Er befürwortet jedoch das Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch und er hat die Variante ins Spiel gebracht, dieses Recht per Bundesgesetz zu regeln. Dieser Vorstoß der Demokraten wurde allerdings in der Nacht zu heute (nach europäischer Zeit) vom Senat abgelehnt. 

Deutschland: Werbeverbot bald aufgehoben?

ERF: Zurück nach Deutschland. Hier dreht es sich morgen im Bundestag auch um das Thema Abtreibung.

Regina König: Dabei geht es um den Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet. Der soll aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen werden, das hat das Bundeskabinett beschlossen. Am Freitag kommt nun der Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag.
 

ERF: Warum will die Bundesregierung Werbung für Abtreibung straffrei stellen?

Regina König: Nach der zurzeit geltenden Rechtslage ist es auch Ärztinnen und Ärzten untersagt, z.B. auf ihrer Homepage darüber zu informieren, ob sie Abtreibung anbieten und welche Methoden sie anwenden. Wir erinnern uns an den Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über Abtreibungspraktiken informiert hatte, sie wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Rechtslage will die Ampel-Koalition nun ändern: Ärzte, Kliniken oder andere Einrichtungen sollen straffrei und öffentlich Abtreibung in ihre Leistungskataloge aufnehmen und darüber informieren können. Deshalb soll Paragraf 219a in Gänze fallen. Allerdings: um eine unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu unterbinden, will die Bundesregierung u.a. das Heilmittelwerbegesetz ändern.

Alternativantrag

ERF: Die CDU/CSU-Fraktion lehnt allerdings die Streichung des Paragrafen 219a ab und reicht einen eigenen Antrag ein.

Regina König: Ja, dort spricht sie sich für die Beibehaltung des Paragrafen aus „zum Schutz des ungeborenen Lebens“. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen „auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können“. Mit der Streichung des Paragrafen befürchtet die CDU eine Kommerzialisierung der Abtreibung.

EKD: Keine Stellungnahme

ERF: Wie äußern sich die beiden großen Kirchen zu dem Gesetzentwurf?

Regina König: Das Bundesjustizministerium hat der evangelischen wie der katholischen Kirche den Entwurf vorgelegt, doch der Rat der EKD hat entschieden, keine Stellung zu nehmen. Anders die katholische Deutsche Bischofskonferenz: sie stellt sich gegen eine Streichung des Paragrafen 219a. Ein Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht als ein alltäglicher, "der Normalität entsprechender Vorgang" erscheinen, so die katholischen Bischöfe in ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung.
 

ERF: Wer die Debatte morgen live verfolgen möchte, kann sich um 11.40h zuschalten beim Bundestag-Livestream. Danke Regina, für deine Hintergrund-Informationen.

Autor/-in: Regina König

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