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09.05.2014 / Serviceartikel / Lesezeit: ~ 6 min

Autor/-in: Rebecca Schneebeli

Selbstbestimmung bis zum Schluss?

Sterben müssen wir alle, doch was gilt es zu beachten, bevor es soweit kommt? Antworten zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Tod und Sterben sind schwierige Themen, denn vorher ist oft einiges zu bedenken. Mache ich eine Patientenverfügung oder eher nicht? Kann ich eine begonnene medizinische Therapie abbrechen, wenn es keine Hoffnung mehr auf Erfolg gibt? Diese Fragen fordern jeden Menschen heraus, besonders wenn sie sich aufgrund einer schweren Erkrankung plötzlich gewaltsam aufdrängen. Für Christen stellt sich außerdem noch die Frage: Wie entscheide ich in dieser schwierigen Lebenssituation im Willen Gottes?

Christen leben in der Überzeugung, dass Gott der Herr über Leben und Tod ist. Mittlerweile ist das Eingreifen des Menschen in den Sterbeprozess normal geworden. Mit Beatmungsmaschinen und künstlicher Ernährung per Magensonde kann die Medizin das Leben eines Menschen verlängern. Gleichzeitig zeigt die Debatte um Sterbehilfe, dass Menschen immer mehr das Recht für sich einfordern bei einer lebensbegrenzenden Erkrankung ihren Tod selbst zu bestimmen. Welche Position sollten Christen in diesen Fragen beziehen? Und wie kann man sicherstellen, dass bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit Ärzte tatsächlich gemäß meinen Wünschen und Überzeugungen handeln?

Das eigene Gewissen entscheidet

Die Bibel legt beschreibt unzweifelhaft, dass Gott es ist, der letztlich über Tod und Leben zu entscheiden hat. Gleichzeitig halte ich es persönlich für legitim auf medizinische Möglichkeiten zurückzugreifen, um mein eigenes Leben und das Leben anderer zu bewahren. Der Schutz und die Bewahrung des Lebens liegt schließlich in Gottes Sinne, auch wenn dazu manchmal technische Hilfsmittel notwendig sind. Ab wann diese Bewahrung des Lebens nur noch zu einer „künstlich Erhaltung des Lebens“ wird, lässt sich meist nur im Einzelfall klären.

Ob künstliche Ernährung oder die Annahme eines Spenderorgans eine positive Bewahrung des eigenen Lebens sind oder man nach eigenem Empfinden damit Gott ins Handwerk pfuscht, muss jeder Christ letztlich für sich selbst entscheiden. Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür bietet unser Gewissen. Um sich über die eigene Haltung als Christ bewusst zu werden, hilft es sich zu fragen: Kann ich diese oder jene ärztliche Behandlung vor mir selbst und Gott rechtfertigen?

Lebensverkürzung verboten, Selbstbestimmung erlaubt

Anders sieht es bei der Frage nach der selbstbestimmten Lebensverkürzung aus. Als Christen sind wir durch die zehn Gebote aufgefordert nicht zu töten. Das beinhaltet auch, dass wir unser eigenes Leben nicht frühzeitig beenden. Dies ist aber klar zu trennen von dem Recht eines Patienten auf Selbstbestimmung.

Jeder Patient hat das Recht, eine ärztlich angeratene Behandlung abzulehnen. Ich kann als Christ guten Gewissens eine Chemobehandlung ablehnen, die medizinisch nur wenig Erfolg verspricht, zu der mich meine Ärzte aber überreden wollen. Ich kann mich gegen künstliche Beatmung oder Ernährung per Magensonde aussprechen. Aber auch hier stellt sich wieder die Frage nach meinen Motiven dafür: Habe ich Angst vor der kommenden Leidensphase und suche einfach einen schnellen Ausweg? Oder entscheide ich mich bewusst und im Glauben gegen eine Weiterbehandlung, um die mir noch verbleibende Zeit möglichst schön zu gestalten? Auch in diesem Punkt ist mein eigenes Gewissen gefragt.

Wer entscheidet für mich?

Doch was ist, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wenn ich zwar klare Vorstellungen dazu hatte, welche Behandlungen ich mir wünschen würde und welche nicht, diese aber nicht mehr äußern kann? Dieses Szenario macht vielen Menschen nicht ohne Grund Angst. Der Palliativmediziner Dr. Ingmar Hornke rät für solche Fälle dazu, einen Vorsorgebevollmächtigen einzusetzen. Die wenigsten Menschen wissen, dass der Ehepartner oder erwachsene Kinder für ihre Eltern ohne Vorsorgevollmacht nicht automatisch Entscheidungen treffen dürfen, dies erfordert zuvor einen Gerichtsbeschluss.

Eine Vorsorgevollmacht kann man über einen Rechtsanwalt, Notar oder das Ortsgericht veranlassen, aber auch mit den Hinweisen des Bundesministeriums der Justiz zum Betreuungsrecht selbst erstellen. Gerade bei selbst erstellten Vollmachten ist aber eine Beglaubigung sinnvoll, diese muss nicht durch einen Anwalt oder Notar erfolgen, sondern kann auch bei der Betreuungsbehörde in die Wege geleitet werden. Außerdem bietet es Vorteile seine Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtige Voraussetzung, aber nur die halbe Miete. Für unabdingbar hält Hornke es, dass man sich bezüglich der Wünsche zum eigenen Tod einem anderen Menschen mitteilt: „Die Vorsorgevollmacht ist der wichtige erste Schritt, aber über die eigenen Wünsche, Erwartungen, Ängste und Hoffnungen zu sprechen und den anderen verstehen zu lassen, was einem wichtig ist, ist das Zweite und deutlich Wichtigere. Denn nur das befähigt den anderen dazu, stellvertretend am Lebensende Entscheidungen zu treffen, die den eigenen Wünschen auch Rechnung tragen.“ Eine Vorsorgevollmacht und das Mitteilen der eigenen Wünschen in Bezug auf das Lebensende gehören also untrennbar zusammen.

Patientenverfügungen sind meist zu unkonkret

Doch wozu braucht es eine Vorsorgevollmacht? Reicht nicht schon eine Patientenverfügung aus? Ingmar Hornke sieht dies kritisch. Die meisten Menschen wissen seiner Ansicht nach nicht im Vorfeld, für welche konkrete Situation sie ihre Patientenverfügung schreiben. Daher versucht man meist möglichst viele Situationen mit der Patientenverfügung zu erfassen. Das stellt die Ärzte aber vor Probleme, denn „je unkonkreter die Formulierung ist, desto schwieriger ist es zu entscheiden, ob die Patientenverfügung in der akuten Situation anwendbar ist“.

Ein weiteres Problem sieht Ingmar Hornke darin, dass Patienten oft nicht das notwendige medizinische Wissen haben, um konkret zu benennen, welche ärztliche Behandlung sie in einer Situation wünschen oder nicht wünschen. „Wenn ein Patient nur sagt: ‚Ich will nicht an die Schläuche‘, hilft das nicht, sondern es muss konkreter benannt werden. Ist damit künstliche Ernährung gemeint? Künstliche Beatmung? Oder sogar Dialyse? Das genau zu benennen überfordert einen Menschen, der nicht geschult ist in Bezug auf medizinische Behandlungsmöglichkeiten“, erklärt Hornke.

Der Patient kann also weder vorhersehen, in welche medizinische Notsituation er geraten wird, noch hat er das medizinische Knowhow, um zu entscheiden, welche Behandlung in dieser Situation angebracht wäre.

Einmal verfasst, immer gültig?

Eine dritte Problematik ist, dass man in einer anderen Lebenssituation möglicherweise unterschiedlich entscheidet. Wer mit 18 Jahren auf Anforderung der Krankenkasse eine Patientenverfügung verfasst, wird darin andere Dinge festhalten als ein Fünfzigjähriger. Und jemand, der chronisch oder lebensbegrenzend erkrankt ist, entscheidet sich laut der ärztlichen Erfahrung von Hornke vielleicht noch mal ganz anders. Man könne hier von einer „Plastizität des Patientenwillens“ reden, so Hornke.

Diese Plastizität aber wird in einer einmalig verfassten Patientenverfügung nicht berücksichtigt. Daher hält Ingmar Hornke eine Patientenverfügung allein nicht für ausreichend, um sicherzugehen, dass am Lebensende tatsächlich die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Wenn man aber eine Patientenverfügung verfasse, sei es hilfreich, diese in regelmäßigen Abständen neu zu unterschreiben und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dies ist besonders dann ratsam, wenn es zu einer Erkrankungssituation kommt, die noch nicht in der Patientenverfügung berücksichtigte Behandlungsmethoden erforderlich macht.

Und was ist mit der Lebensqualität?

Doch Selbstbestimmung am Lebensende hat noch eine weitere Konnotation. Es stellt sich ja nicht allein die Frage: Welche Behandlungen will ich und welche nicht? Sondern auch die Frage: Wie kann ich die mir verbleibenden Tage sinnvoll nutzen? Oft rauben Schmerzen oder andere Krankheitssymptome jegliche Kraft, um die letzten Lebensmomente noch möglichst schön zu gestalten. Hier rät Ingmar Hornke dazu, eine Palliativversorgung in Anspruch zu nehmen. Deren Zweck skizziert er folgendermaßen: „Das Ziel der Palliativmedizin ist nicht, das Sterben schön zu machen, sondern möglichst viel Lebensqualität bis zum Tod möglich zu machen.“

Durch eine solche palliativmedizinische Versorgung sei es möglich, einen Großteil der Leid verursachenden Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot und Übelkeit zu lindern. Häufig sei es aber nicht mehr möglich , den Aktivitätsstatus eines Menschen dauerhaft zu steigern. Dennoch lohne sich eine gute Palliativversorgung, denn, so Hornke: „Wir als Palliativmediziner stellen sicher, dass in einer Sterbesituation nicht unvermeidbar gelitten werden muss. Ich kann meinen Patienten vorher versprechen, dass sie nicht in Angst vor dem Ersticken oder unter quälenden Schmerzen versterben werden. Und dieses Versprechen kann ich in fast allen Fällen halten.“

Aus diesen Gründen hält er einen Ausbau der Palliativmedizin für sinnvoll und unbedingt erforderlich, damit selbstbestimmtes Leben auch am Lebensende möglich bleibt.

 Rebecca Schneebeli

Rebecca Schneebeli

  |  Redakteurin

Sie schätzt an ihrem Job, mit verschiedenen Menschen und Themen in Kontakt zu kommen. Sie ist verheiratet und mag Krimis und englische Serien.

Ihr Kommentar

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Kommentare (4)

karina /

Danke für den Artikel!

Jutta Sch. /

Vielen Dank für diesen fundierten Artikel, der die Problematik der Selbstbestimmung aus christlicher und ärztlicher Sicht sehr gut beleuchtet. Für mich ist er Anregung, mich endlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen! Danke!

Sigrid T. /

Danke für den informativen Artikel.Ich finde es gut dass Ihr Mitarbeiter vom ERF gesellschaftlich brennende Fragen aufgreift. Auch für jüngere Menschen ist es wichtig sich mit Fragen wie Selbstbestimmung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beschäftigen.

Karin-Ursula L. /

Drei "Säulen" hat die Vorsorge, in dem Beitrag fehlt die dritte, es ist die Betreuungsverfügung.

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