Navigation überspringen

/ Anstoß - Gedanken zum Tag

Was für jeden

Tobias Schier über Apostelgeschichte 11, 20-21.

Es waren einige unter ihnen, Männer aus Zypern und Kyrene, die kamen nach Antiochia und redeten auch zu den Griechen und predigten das Evangelium vom Herrn Jesus. Und die Hand des Herrn war mit ihnen und eine große Zahl wurde gläubig und bekehrte sich zum Herrn.

Apostelgeschichte 11, 20-21

„Ne, lass mal – das ist nichts für dich!“ Dieser Satz mag auf viele Dinge zutreffen. Zum Beispiel bei der Berufswahl, der Speisekarte im Restaurant, die passende Sportart… Ich zum Beispiel bin ein absoluter Langstreckenläufer – alles, was mit einem Ball zu tun hat, ist da eher nix für mich!

Aber es gibt mal mindestens eine Sache, die für jeden etwas ist: Die gute Nachricht von Jesus Christus.

Das, was für mich heute so selbstverständlich ist wie das Amen in der Kirche, war für die ersten Christen gar nicht so. Zunächst erzählten die nämlich nur den Juden von Jesus. In der Apostelgeschichte wird davon berichtet und dann kommt der entscheidende Moment. Da steht: „Es waren einige unter ihnen, die redeten auch zu den Griechen und predigten das Evangelium vom Herrn Jesus. Und die Hand des Herrn war mit ihnen und eine große Zahl wurde gläubig und bekehrte sich zum Herrn.“

Gut für mich! Ich kann zu Jesus gehören. Die gute Nachricht von ihm gilt auch mir! Ich kann mich Kind Gottes nennen. Denn Christen haben mir davon erzählt! Gut für Sie! Die gute Nachricht gilt auch Ihnen. Jesus Christus hat für Ihre Schuld bezahlt und den Tod besiegt. Wenn Sie das für sich annehmen, sind Sie ein Kind Gottes und haben das ewige Leben vor sich. Und was ist mit Ihrem Nachbarn, ihrer Nachbarin?  Jesus Christus möchte in das Leben eines jeden Menschen kommen, wenn dieser es will. Bringen Sie die gute Nachricht denen, die sie noch nicht kennen. Die Hand des Herrn wird mit Ihnen sein!

Ihr Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Alle Kommentare werden redaktionell geprüft. Wir behalten uns das Kürzen von Kommentaren vor. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.