17.04.2015 / Kommentar
Ab in die Kita
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld. Was ändert sich für Familien?
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir erneut diesen Artikel vom 17.04.2015 zum Thema "Betreuungsgeld":
Wahlfreiheit ist ein Kampfbegriff, der in Diskussionen zum Thema „Familie und Beruf“ beinahe schon inflationär verwendet wird. Staatliche Maßnahmen sollen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich machen. Denn keine Frau soll mehr wegen der Kinder daheim bleiben müssen. Aber schließt Wahlfreiheit mit ein, dass eine Mutter sich auch dafür entscheiden kann, bei ihren Kindern zu bleiben? Insgesamt scheinen Politiker größtenteils von einer anderen Wahlfreiheit zu sprechen als von der, die Eltern sich tatsächlich wünschen.
Denn welche Wahlfreiheit hat die Mutter eines Kleinkindes wirklich in einem 500-Seelen-Dorf, wo die nächste Kita mit Kleinkindbetreuung 20 Kilometer entfernt ist, ihre eigene Arbeitsstelle aber 20 Kilometer in die andere Richtung liegt? Ebenso wenig kann man von Wahlfreiheit sprechen, wenn die junge Akademikerin spätestens ein Jahr nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen muss, damit die kleine Wohnung in der Innenstadt für die Familie finanzierbar bleibt.
Nein, wirkliche Wahlfreiheit gibt es in Deutschland nicht und je mehr für Chancengleichheit und Familienförderung getan wird, desto ungerechter wird das System. Denn unser Staat setzt bei der Familienförderung größtenteils nur auf eine der unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten: Den landesweiten Ausbau der Kindertagesstätten. Aber dieses Modell ist kein Allheilmittel und längst nicht für alle Eltern geeignet. Eine Kita hilft keiner Krankenschwester, die im Schichtbetrieb arbeitet und eine flexible Betreuung benötigt. Ebenso wenig hilft die Kita Eltern, deren Kind besonders kränklich oder schüchtern ist. Denn was bringt es, wenn das Kind alle zwei Wochen krank ist, weil es sich wieder etwas in der Kita eingefangen hat, oder nur unter Tränen dort bleibt?
Das Betreuungsgeld ist eine Vertröstung
Die einfache Wahrheit lässt sich nicht umgehen: Jedes Kind ist anders. Damit braucht aber auch jedes Kind individuelle Förderung und Betreuung. Eltern wissen das oder lernen es ‒ spätestens wenn das zweite Kind unterwegs ist. Manche Kinder fühlen sich in Kitas pudelwohl, für andere ist eine Kita mit vielen fremden Kindern ein Albtraum. Deswegen versuchen liebende Eltern ihren Alltag so zu organisieren, wie es für ihr Kind am besten ist. Sie wünschen sich, dass es ihrem Kind gut geht und nehmen dafür auch Nachteile in Kauf. Doch der Staat hat nicht das Kindeswohl im Blick, sondern wünscht sich stattdessen eine einfache Lösung - und diese Lösung heißt: Kita.
Weil damit aber nur ein Teil der Eltern gefördert wird und das ungerecht ist, zahlt der Staat Eltern von Kleinkindern, die keine Betreuungsangebote nutzen, seit 2013 das Betreuungsgeld. Es handelt sich dabei um eine Art unwilligen Versuch, Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, nicht zu benachteiligen. Dabei ist das Betreuungsgeld höchstens eine kleine Vertröstung à la „Danke, dass wir Ihrem Kind keinen teuren Kitaplatz zahlen müssen und Sie selbst dafür Gehaltsausfälle in Kauf nehmen.“ Es ist eine nett gemeinte Geste, mit der man im besten Fall einen Privatrentenfond für das betreuende Elternteil oder einen Großeinkauf im Supermarkt finanzieren kann – mehr aber nicht.
Doch selbst diesen kleinen Ausgleich wird es in Zukunft nicht mehr geben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mündlich bereits verkündet, dass die Erlassung des Gesetzes nicht in den Aufgabenbereich des Bundes fällt. Eine Aufhebung des Gesetzes scheint damit unumgänglich. Natürlich könnten theoretisch die Länder jungen Eltern ein Betreuungsgeld gewähren. Doch diese müssen schon für den verordneten Kitaausbau aufkommen und werden dies kaum freiwillig tun.
Eltern wollen selbst entscheiden, was ihre Kinder prägt
Das Betreuungsgeld hätte das Potenzial geboten, das Ungleichgewicht zwischen arbeitenden und betreuenden Müttern zumindest ein Stückweit aufzuheben. Wenn es nun wegfällt, werden Eltern sich noch stärker gedrängt fühlen, ihr Kind in die Kita oder zu einer Tagesmutter zu geben. Schließlich hat das für Familien nur Vorteile: Erstens können dann beide Eltern verdienen und somit verfügt die Familie über ein höheres Grundeinkommen. Zweitens übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für die Betreuung und drittens lässt sich der Rest der Betreuungskosten noch einmal von der Steuer absetzen. Klingt doch super, nur nicht für Eltern, die ihr Kind gerne selbst betreuen würden.
Gerade Christen stehen hier oft vor einem Dilemma. Ihnen ist es wichtig, ihr Kind nach christlichen Maßstäben zu erziehen. Aus diesem Grund stehen sie der fremden Kinderbetreuung zu Recht skeptisch gegenüber. Denn auf das, was ihre Kinder dort lernen, haben sie keinen Einfluss. Das zeigt sich schon daran, wenn das Kind plötzlich neue Schimpfwörter gebraucht. Deshalb wollen besorgte Eltern ihr Kind manchmal nur ungern in die Kita „abschieben“. Gleichzeitig stellt sich für Familien die Frage: Lässt sich das bezahlen? Denn wer seine Kinder selbst betreut, zahlt letztlich drauf. Und welche Familie kann es sich bei den derzeitigen Löhnen noch leisten, dass einer für die Kinder daheim bleibt – und sei es nur für drei Jahre?
Genau aus diesem Grund fühlen sich manche christliche Frauen in die Mutterrolle gedrängt – gerade in ländlichen Regionen. Sie sehen ihre Berufung in ihrem Beruf, doch von Gemeinde und Freunden wird immer wieder gefragt, wann es denn endlich „so weit“ sei. Und wenn erstmal Kinder da sind, ist der Wiedereinstieg in den Beruf oft unmöglich, weil nach Abzug der Steuern sowie der Betreuungs- und Fahrtkosten kaum noch etwas vom Gehalt der Frau übrigbleibt. Dann lieber daheim die Kinder hüten und sich vom Ehemann aushalten lassen.
Vielseitige Förderung wäre hilfreicher
Tatsächliche Wahlfreiheit zu ermöglichen, hieße in diesem Zusammenhang: Familien zu fördern und nicht ein bestimmtes Betreuungsmodell. Das wäre zum Beispiel über Steuererleichterungen für Familien möglich. In Frankreich etwa zahlen Familien ab drei Kindern fast keine Steuern mehr. Vielleicht hat Frankreich auch aus diesem Grund mit 2,1 Kindern pro Frau eine deutlich höhere Geburtenrate als Deutschland (1,38 Kinder pro Frau).
Insgesamt wäre es hilfreich, wenn der Staat endlich einmal bei den Familien nachfragte, welche Förderungen denn tatsächlich erwünscht und notwendig sind. Dann werden sicherlich einige Eltern den Kitaausbau fordern, andere aber vielleicht eine Anrechnung der Erziehungszeit für die Rente oder niedrigere Steuern für Einverdienerfamilien befürworten.
Denn jede Familie ist anders. Will der Staat Familien fördern, muss er vielseitiger denken. Niemand würde bei einem Restaurant, das nur ein Gericht anbietet, von Wahlfreiheit sprechen. Ebenso wenig fördert die deutsche Regierung Wahlfreiheit, wenn sie Kitas fördert, aber alle anderen Betreuungsmöglichkeiten hintanstellt. Solange hier kein Umdenken stattfindet, haben die heutigen Frauen keinen Vorteil gegenüber dem einstigen Heimchen am Herd. Der einzige Unterschied ist, dass die Frauen heute nicht mehr an den Herd, sondern in die Unternehmen gezwungen werden.