Adventslieder auf Zimmer 210
Diese ERF Plus Geschichte zum Anhören
Erzähl mal – find ich gut!
Ja, es gibt viele Situationen, die mir die Töne aus meinem Handy fröhliche Begegnungen bescherten. Es begann an einem Tag im Advent 2025. Für ein langes Wochnende belegte ich ein Bett im Zimmer 210 einer Klinik. Ein leichter Kreislaufkollaps hatte mich dorthin beordert. Gott sei Dank - es wurde nichts Tragisches herausgefunden, aber zwei Tage empfohlen für Nachuntersuchungen. Wie bei jedem Aufenthalt in stationärer Behandlung war mein Smartphon mitgekommen. Links neben mir, hinter einem diskreten Vorhang, atmete eine Patientin die Nacht hindurch an einem Sauerstoffgerät.
Am Morgen war ich so mutig, den ERF einzuschalten und Adventslieder in die stille zu schicken. Nach einer Weile klingelte die Damen neben mir, und die Schwester bat mich: „Würde es Ihnen etwas ausmachen, die Musik auszuschalten?“ Was macht man in solchem Moment? Das Gern gehört verschwand im Off.
Zwei Stunden später wurde meine Nachbarin auf eine andere Station verlegt – schade, ich hätte sie gerne persönlich gesehen. An ihrer statt kam ein neues Bett ins Zimmer. Diese Patientin wollte keinesfalls einen Vorhang haben zwischen ihr und mir. Sie wirkte sehr freundlich trotz fest verbundener Beine.
Auf halber Lautstärke startete ich einen zweiten Versuch mit Adventsliedern. Vom Nebenbett kam kein Protest, und die inzwischen fleißige rumänische Reinigungskraft hatte ein Lächeln im Gesicht. Bei meinem 24-Stunden EKG hatte sich das Kabel veerwickelt, daher machte die Musik eine Pause. Als alles wieder gerichtet war und der nächste Gern gehört-Hörer sich eine Passage aus einem Oratorium wünschte, kam von links die fröhliche Aufforderung.
Das finde ich wirklich gut, hier die wunderbaren Lieder zu hören! Das baut einen richtig wieder auf nach den vielen Untersuchungen!
Auch das moderne Bodenwischgerät bekam einen melodiösen Schwung und ich ein ehrliches Dankeschön für die Musik im Zimmer. Ausgetauschte Adressen wechselten hin und her!
Ursula
* Eine wahre Geschichte. Mit freundlicher Genehmigung der Beteiligten.
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