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Sexualisierte Gewalt: neues Anerkennungsverfahren

Einheitliche Richtlinien der EKD/Diakonie für Anerkennungsleistungen.

Das Thema „sexualisierte Gewalt“ in den Kirchen und ihnen nahestehenden Einrichtungen hat die evangelische und katholische Kirche in Deutschland in den vergangenen Jahren sehr beschäftigt. Die Frage der Aufarbeitung und Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt hat die evangelische Kirche in Deutschland nun in den letzten Monaten intensiv vorangetrieben.

Seit Anfang des Jahres gibt es nun ein neues reformiertes Anerkennungsverfahren. Ziel ist, das Verfahren mehr an den betroffenen Personen zu orientieren und weiter zu vereinheitlichen. Grundlage ist die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Horst Kretschi von der ERF Plus Redaktion erklärt Hintergründe und Einzelheiten zu dem neuen Verfahren.

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