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Kirchenasyl: Hoffnung auf eine zweite Chance

Ist Kirchenasyl eine Verachtung des Rechtsstaates oder humanitäre Verantwortung?

Sobald der Audio-Beitrag verfügbar ist, können Sie diesen hier anhören.

Ralf Müller ist Referent für Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirche in Mittelhessen
Ralf Müller ist Referent für Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirche in Mittelhessen_c_privat
 

Seit einigen Jahren steigt der Druck, dass ausreisepflichtige Asylbewerber konsequenter abgeschoben werden sollen. Dabei gerät auch das Kirchenasyl immer wieder in die Kritik, denn es verhelfe Menschen, die ausreisen müssten, doch in Deutschland zu bleiben. Und somit unterlaufe es geltendes Recht.

Doch wie ist das mit dem Kirchenasyl? Wie ist das geregelt zwischen Staat und Kirchen? Und wer bekommt überhaupt Kirchenasyl? Dazu gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, z.B. das Dublin-Abkommen z.B.  (aktuell Dublin-III-Verordnung), das ein zentraler Bestandteil des europäischen Asylrechts, der bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Demgegenüber steht das Kirchenasyl, das eine zeitlich befristete Aufnahme von Schutzsuchenden durch Kirchengemeinden erlaubt, um drohende Abschiebungen in Härtefällen zu verhindern. Es dient als "letztes Mittel" (Ultima Ratio) zur Überprüfung asyl- oder ausländerrechtlicher Fälle, oft bei drohender Abschiebung in andere EU-Staaten im Dublin-Verfahren. Es ist keine gesetzliche Grundlage, sondern eine geduldete Praxis. 

Ralf Müller ist Referent für Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirche in Mittelhessen und er spricht über seine Erfahrungen.
(Red.: Saskia Klingelhöfer)

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