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Peter W. /
Beim Thema „Freistädte“ bringt der Ausleger m.E. etwas durcheinander. Grundsätzlich musste jeder sterben, der einen anderen Menschen tötete (2. Mose 21,12). In den Freistädten sollte aber Zuflucht … mehrfinden, wer einen Menschen „aus Versehen“ getötet hatte, das ist nach unserem heutigen deutschen Strafgesetz am ehesten die „fahrlässige Tötung“ gemäß Paragraph 222 StGB (vgl. das Beispiel in 5. Mose 19,5). Die Freistädte sollten diesen Täter davor bewahren, der Blutrache zum Opfer zu fallen, bevor er freigesprochen werden konnte, und es ihm auch ermöglichen, später nach Hause zurückzukehren (5. Mose 19,6; Josua 20,6). Wer dagegen einen Menschen mit Vorsatz oder sogar Absicht getötet hatte, was heute am ehesten dem „Totschlag“ und dem „Mord“ gemäß Paragraphen 212 und 211 StGB entspricht, der sollte sehr wohl selbst sterben und dazu ggf. dem Bluträcher übergeben werden (vgl. Josua 20,5). Unser Strafgesetzbuch gebraucht den Begriff „Totschlag“ anders als die Bibel, das trägt zur Verwirrung bei.
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Beim Thema „Freistädte“ bringt der Ausleger m.E. etwas durcheinander. Grundsätzlich musste jeder sterben, der einen anderen Menschen tötete (2. Mose 21,12). In den Freistädten sollte aber Zuflucht … mehrfinden, wer einen Menschen „aus Versehen“ getötet hatte, das ist nach unserem heutigen deutschen Strafgesetz am ehesten die „fahrlässige Tötung“ gemäß Paragraph 222 StGB (vgl. das Beispiel in 5. Mose 19,5). Die Freistädte sollten diesen Täter davor bewahren, der Blutrache zum Opfer zu fallen, bevor er freigesprochen werden konnte, und es ihm auch ermöglichen, später nach Hause zurückzukehren (5. Mose 19,6; Josua 20,6). Wer dagegen einen Menschen mit Vorsatz oder sogar Absicht getötet hatte, was heute am ehesten dem „Totschlag“ und dem „Mord“ gemäß Paragraphen 212 und 211 StGB entspricht, der sollte sehr wohl selbst sterben und dazu ggf. dem Bluträcher übergeben werden (vgl. Josua 20,5). Unser Strafgesetzbuch gebraucht den Begriff „Totschlag“ anders als die Bibel, das trägt zur Verwirrung bei.