Barrierefreiheitserklärung der ERF Medien e.V.

ERF Medien e. V.
Berliner Ring 62
35576 Wetzlar
Telefon: +49 (0)6441 957-1414
Telefax: +49 (0)6441 957-120
E-Mail: info@erf.de
Internet: www.erf.de

Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Hüttmann

Vorstand:
Susanne Thyroff (Vorsitzende)
Christian Kolb (Stellv. Vorsitzender)

Ziel der Erklärung

Die ERF Medien e.V. setzt sich aktiv dafür ein, ihre digitalen Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer – auch für Menschen mit Beeinträchtigungen – zugänglich zu gestalten. In dieser Erklärung ist beschrieben, welche Schritte wir unternehmen, um die Barrierefreiheit unserer Online-Dienste sicherzustellen.

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV, European Accessibility Act (EAA). Diese Gesetze und Verordnungen verweisen auf die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1, angelehnt an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2, Stufen A und AA und Nachfolgeregelungen.

Erfüllte Standards

Um zu gewährleisten, dass unsere digitalen Angebote für möglichst viele Menschen gut nutzbar, sind unsere Websites gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet.

Daher bieten wir verschiedene Bedienungsformen an, die sicherstellen, dass unsere Inhalte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können. Dazu gehören:

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Maßnahmen, die wir auf unseren Websites zur Sicherstellung der Barrierefreiheit getroffen haben, im Detail aufgelistet, unterteilt nach den vier Barrierefreiheits-Kriterien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. 

Wahrnehmbarkeit (Sehen & Hören)

Bei Kontrast, Schrift und Layout verwenden und unterstützen wir ...

Bedienbarkeit (Tastatur & Motorik)

Tastaturbedienbarkeit:

Klickflächen & Touch-Ziele:

Komplexität und Beschränkungen:

Verständlichkeit

Robustheit & Sicherheit

Nicht barrierefreie Inhalte

Zukünftige Verbesserungen

Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Feedback & Kontakt

Der ERF Medien e. V. arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit seiner digitalen Angebote zu verbessern und wird regelmäßige Fortschritte und Anpassungen vornehmen. Unsere Teams arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Kontaktstelle für Barrierefreiheit des ERF Medien e.V. wenden:

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
ERF Medien e. V.
Rolf Neumann
Berliner Ring 62
35576 Wetzlar

Telefon: 06441-957 1414
E-Mail: info@erf.de
Kontaktformular für ihre Meldung:
Feedbackformular

Wenn auch nach Ihrer Meldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung für den Mangel gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Sollten Sie auch innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 2901
Telefax: +49 641 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de


Zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen- Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen- Anhalt,
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Tel.: +49 391 567 4530
Website: /
E- Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Letzte Überprüfung

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 28. Juni 2025 überprüft und aktualisiert.

Barriere melden

Autor/-in: