10.02.2010 / Bibel heute

5. Mose 15,1-11

„Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. So aber soll's zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll's ihm erlassen und soll's nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen ...“

5. Mose 15,1-11

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Autor/-in: Bernhard Altenfelder