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© clareich / pixabay.com

01.12.2021 / Bericht / Lesezeit: ~ 6 min

Autor/-in: Regina König

Koalitionsvertrag: Kurswechsel in ethischen Fragen

Wie die „Ampelparteien“ das Familien-, Abtreibungs- und Kirchenrecht ändern wollen.

Mit der kommenden Ampel-Regierung wird manches anders: Klimaschutzziele haben oberste Priorität, aus HARTZ IV wird ein „Bürgergeld“ und Cannabis wird legalisiert. Einen Kurswechsel sieht die Koalition auch in ethischen Fragen vor. So soll z.B. Abtreibung keine Straftat mehr sein und neben der Ehe wollen die „Ampel-Parteien“ eine weitere „Verantwortungsgemeinschaft“ installieren.

Massive Veränderungen stehen auch den beiden großen Kirchen bevor. Regina König hat den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und der FDP durchgearbeitet. Sie ist im Gespräch mit Katja Völkl.


ERF: Überschrieben ist der Koalitionsvertrag mit den Worten „Mehr Fortschritt wagen“, er umfasst insgesamt 178 Seiten. Regina, was ist dir aufgefallen beim Lesen?  

Regina König: Zunächst fällt auf, dass Kirche so gut wie keine Rolle spielt. Obwohl häufig von Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren die Rede ist, kommen Kirchen und andere Religionsgemeinschaften kaum vor. Diese Gewichtung wurde mir auch schon deutlich beim Lesen der Parteiprogramme von SPD, Grünen und FDP. Und so wundert es mich nicht, dass christliche Wertmaßstäbe z.B. zum Schutz des Lebens anderen Vorgaben weichen.

„Christliche Wertmaßstäbe weichen anderen Vorgaben“

ERF: So soll z.B. Abtreibung raus aus dem Strafgesetzbuch. Wie sehen die Pläne der künftigen Regierung konkret aus in Bezug auf den Paragrafen 218?

Regina König: Grundlegend für die Koalitionäre ist das Ziel, das Selbstbestimmungs-recht von Frauen zu stärken. So soll eine Kommission eingesetzt werden, die prüft, ob, so wörtlich, „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ möglich sind. Auch Werbung für Abtreibung will die Koalition möglich machen und dazu den Paragrafen 219a StGB streichen.

Und weiter: „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein“. Auch Abtreibungsgegner werden deutlich angesprochen: der Text spricht von „sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern“, ihnen sollen „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ entgegengesetzt werden. Das alles steht unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“.

Abtreibung raus aus dem Strafgesetzbuch

ERF: Und zu diesem Kapitel gehören auch Pläne zur Eizellenspende und Leihmutterschaft.

Regina König: In beiden Fällen soll ihre Legalisierung geprüft werden. Was aber feststeht: Leihmutterschaft soll in Deutschland nicht gegen Geld möglich werden. 


ERF: All diese Vorhaben geben Richtlinien vor zum Beginn des Lebens, was sagt der Koalitionsvertrag zum „assistierten Suizid“?

Regina König: Da fasst sich der Vertrag sehr kurz. Lediglich ist zu lesen: „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Ansonsten: kein Votum, keine ethische Leitlinie der Ampelparteien.


ERF: Kommen wir zum Thema „Familie“, da sind finanzielle Verbesserungen geplant.

Regina König: Das Kindergeld wird ersetzt durch die „Kindergrundsicherung“; sie soll einkommensschwache Familien entlasten, denn die Zahlung richtet sich nach dem Einkommen. Für alle Familien ist ein Basisbetrag geplant; über dessen Höhe schweigt allerdings der Vertrag.

Außerdem will die „Ampel“ Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Ein Vorhaben ist auf jeden Fall schön für alle, die Eltern werden: der Partner soll eine „zweiwöchige vergütete Freistellung“ bekommen nach der Geburt des Kindes.

Änderung Familienrecht: Einführung des „Instituts der Verantwortungsgemeinschaft“

ERF: Allerdings – das klassische Modell „Vater, Mutter, Kind“ soll erweitert werden hin zu einer „Verantwortungsgemeinschaft“. Wie ist das gedacht?

Regina König: Die Koalition will eine Reform des Familienrechts und das „Institut der Verantwortungsgemeinschaft“ einführen und damit, so wörtlich, „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Was genau damit gemeint, wird nicht ausgeführt. Auf jeden Fall sollen rechtlich abgesicherte „Wahlverwandtschaften“ auf diese Art möglich werden.

Es könnte auch sein, dass mit dieser Verantwortungsgemeinschaft ein rechtlicher Rahmen für polyamouröse Beziehen geschaffen wird, also für Liebesbeziehungen zu mehreren Partnern und Partnerinnen.

Dazu zitiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ die FDP-Bundestagsabgeordnete Ria Schröder mit den Worten: „Das wird nicht der Hauptanwendungsfall sein – aber selbst wenn, halte ich das nicht für einen Skandal“.
 

ERF: Auch eine Änderung beim Sorgerecht ist geplant.

Regina König: Und zwar bei lesbischen Paaren. „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird“, so der Vertragstext, „sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart worden ist“. Auch bei der Adoption sieht die Koalition eine Änderung vor, denn „die Ehe soll nicht“ weiter „ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein“.

Ablösung der Staatsleistungen geplant

ERF: Mit massiven Veränderungen müssen auch beide großen Kirchen rechnen. Es soll weniger Geld fließen aus dem Staatsäckel…

Regina König: Ja, unter dem Punkt „Kirchen und Religionsgemeinschaften“ betont der Koalitionsvertrag zunächst: Sie „sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken.“ Doch im nächsten Satz wird angekündigt, dass die Ampel-Koalition „einen fairen Rahmen“ schaffen will „für die Ablösung der Staatsleistungen“.
 

ERF: Die historischen Wurzeln für die Staatsleistungen reichen allerdings weit zurück in die Vergangenheit.

Regina König: Ja, vor mehr als 200 Jahren wurde Kircheneigentum im großen Stil enteignet; weltliche Fürsten wurden u.a. mit kirchlichen Immobilien entschädigt für ihre Gebietsverluste an Frankreich. Im Gegenzug kam es wiederum zu jährlichen Entschädigungszahlungen an die Kirchen und somit zu den noch heute gezahlten Staatsleistungen. Allerdings sah schon die Weimarer Verfassung vor, die Zahlung dieser Staatsleistungen zu beenden. Bisher hat das aber keine Regierung in den vergangenen 100 Jahren angepackt. Die Ampel-Koalition will das jetzt ändern.

Kirchliches Arbeitsrecht dem staatlichen anpassen

ERF: Von wieviel Geld reden wir?

Regina König: Für das Jahr 2021 sind z.B. für die evangelische und die katholische Kirche zusammen 590 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben der EKD machen die Staatsleistungen im Schnitt 2,2% der Gesamt-Einnahmen aus.
 

ERF: Insgesamt ist offenbar nur an zwei Stellen im Koalitionsvertrag von „Kirche“ zu lesen, wo packen die Ampelparteien das Thema nochmal an?

Regina König: Beim Thema „Arbeitsrecht“. Die künftige Regierung will prüfen, „gemeinsam mit den Kirchen“, so der Vertrag im Wortlaut, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen angeglichen werden kann.“ Was genau damit gemeint ist, bleibt abzuwarten.

Schon jetzt ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Konfessionszugehörigkeit keine Bedingung mehr für eine Einstellung z.B. in einer kirchlichen Kita oder in einem Pflegeheim. Aber: wer das Evangelium verkündigt, darf auch nach Meinung der künftigen Ampel-Koalitionäre weiterhin bei einem Bewerbungsgespräch nach der Konfession gefragt werden.
 

ERF: ….anders wäre das ja auch schlichtweg unvorstellbar. Auch eine Änderung des Religionsverfassungsrechts hat die Ampel vor.

Regina König: Dieses Gesetz regelt das Zusammenspiel zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dabei ist von einer Weiterentwicklung des Religionsverfassungsrechts die Rede, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung und Repräsentanz muslimischer Gemeinden. Außerdem sollen die Ausbildungsprogramme von Imamen an deutschen Universitäten weiter ausgebaut werden.


ERF: Der Koalitionsvertrag der kommenden Ampel-Regierung – danke, Regina, für deinen Überblick. Wie all diese Projekte in der kommenden Legislatur umgesetzt werden - das beobachten wir, wir bleiben dran. 
 

 
 

 

 Regina König

Regina König

  |  Redakteurin

Für ERF Plus in Mitteldeutschland unterwegs. Sie ist verheiratet und hat vier Kinder.

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