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© Thomas Trutschel/photothek.net

23.02.2018 / Politik / Lebensschutz / Lesezeit: ~ 2 min

Autor/-in: Oliver Jeske

Fällt das Werbeverbot für Abtreibungen?

Bundestag diskutiert über Abschaffung von § 219a.

 

„Wir Frauen wollen selbstbestimmt entscheiden, ob wir eine Schwangerschaft austragen oder nicht!“ Diese Worte der Linken-Bundestagsabgeordneten  Cornelia Möhring waren symptomatisch für die Bundestagsdebatte am 22. Februar 2017 abends im Bundestag. Nach über 12 Stunden Dauerdiskussion  wurde es noch einmal richtig hitzig im Plenum. Auf der Tagesordnung stand die Frage: Sollen Ärzte in Deutschland über das Angebot von Abtreibungen öffentlich informieren dürfen?

Dann müsste der entsprechende Paragraph 219a fallen. Die Linken sähen darin eine Stärkung der Rechte der ungewollt schwangeren Frauen.

Auch Dr. Eva Högl von der SPD spricht sich für die Abschaffung des Werbeverbotes aus. Sie erinnerte an die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina H. im letzten November. Die hatte auf ihrer Website auf ein Beratungsangebot für Abtreibungswillige aufmerksam gemacht. Högl konstatierte: „Der Paragraph 219a ist nicht mehr zeitgemäß!“

Abtreibungen sind rechtswidrig, aber meist straffrei

Abtreibungen in Deutschland sind rechtswidrig. Aber sie werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft. Die Argumentation Högls: Ärzte sollten über etwas informieren dürfen, bei dem sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen. Niemand wolle eine reißerische Werbung für den Schwangerschaftsabbruch.

Hier intervenierte der in der evangelischen Kirche aktive AfD-Abgeordnete Volker Münz aus Göppingen. Er selbst zählt nicht zu den Hardlinern in der AfD. Im Gegensatz zu seiner Partei-Kollegin Mariana Harder-Kühnel – Sie nutzte  ihren offiziellen Redebeitrag für populistische Aussagen – argumentierte Münz differenziert, wenn auch pointiert: „Ist die Abgrenzung zwischen reiner Information und Werbung nicht genauso willkürlich wie die Abgrenzung zwischen schützenswertem und nicht schützenswertem Leben?“

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte in Sachen Abtreibungsrecht alles beim Alten lassen. Frauen würden in Schwangerschaftskonflikten Hilfe finden bei Beratungsstellen und nicht bei Ärzten. Denn diese verträten keine neutrale Position, würden ihr Geld letztendlich mit der Abtreibung verdienen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker mahnte an: In der ganzen Debatte würde das Recht der ungeborenen Kinder auf Leben unter den Tisch fallen.

Es gehe nicht um sexuelle Selbstbestimmung, sondern „für das Kind steht alles auf dem Spiel!“

Fällt der Fraktionszwang?

In den nächsten Wochen werden die zuständigen Ausschüsse im Bundestag weiter beraten. Es wird Anhörungen geben.  Man darf gespannt sein, ob das Werbeverbot für Abtreibungen fällt. Union und AfD sprechen sich dagegen aus. Linke und Bündnis-Grüne sind dafür. Die FDP will einen Kompromiss. Die SPD hingegen ist in einer Zwickmühle gefangen: Sie hat im Dezember ihren eigenen Antrag auf Abschaffung des §219a nicht eingebracht. Aus Rücksicht auf den Koalitionspartner.

Vermutlich wird der Fraktionszwang aufgehoben werden wie schon früher bei ähnlichen Entscheidungen zum Thema Lebensrecht – etwa bei der embryonalen Stammzellforschung oder bei der Debatte um die Sterbehilfe. Ob das ein Sieg für den Schutz des ungeborene Lebens bedeutet: Zum jetzigen Zeitpunkt kann das mit Sicherheit niemand sagen.

 Oliver Jeske

Oliver Jeske

  |  Redakteur

Sprachlich Hannoveraner, seit einem Vierteljahrhundert in Berlin zu Hause, liebt er Jesus, Tanzen mit seiner Frau, Nordsee-Spaziergänge mit seinen Söhnen und leckeren Fisch. Von Gott ist er fasziniert, weil der ihn immer wieder überrascht und im wahrsten Sinne des Wortes beGEISTert.

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Kommentare (1)

Stefan H. /

Der Zeitgeist ist heute gegen das ungeborene Leben, so dass wirklich die Gefahr einer Abschaffung von §219a besteht - auch ohne Fraktionszwang. Umso wichtiger ist es doch, dass christliche Medien mehr

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