
/ Lied der Woche
Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt (4/7)
Ein Lied und seine Bedeutung.
Wenn ich so über die bekannten Worte nachdenke, kommt mir die Frage: Haben wir eigentlich eine Berechtigung, unter dem Schirm des Höchsten zu sitzen und zu wohnen? Bei dieser Frage werden wir an aktuelle Begriffe aus dem öffentlichen Leben erinnert, wie zum Beispiel Einreiseerlaubnis und Visa. Wer darf eigentlich unter diesen Schirm kommen? Und wer hat Anspruch auf einen Daueraufenthalt oder gar auf Einbürgerung? Muss man bei unberechtigtem Aufenthalt mit Abschiebung und mit vorheriger Abschiebehaft rechnen? – Nein, nicht erst seit 2015, sondern spätestens seit 2000 Jahren gibt es diese gute Nachricht: Unter dem Schirm des Höchsten herrscht eine perfekte Willkommenskultur. Jeder der kommt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis und sogar eine Aufenthaltsberechtigung.
Ich musste mich kürzlich vor Gericht als Zeuge für einen Asylbewerber befragen lassen und empfand die Fragen des Richters klar und berechtigt. Aber wenn es um die Aufenthaltserlaubnis unter dem Schirm des Höchsten geht, kann das von keinem Gericht mehr angefochten werden. Jeder darf kommen. Bei Gott ist Integration erwünscht.
Die Bibelstelle Johannes 1 Vers 12 beschreibt den juristisch unanfechtbaren Status derjenigen, die bei Gott Schutz und Asyl beantragen: „Alle, die ihn (also Jesus) aufnahmen, denen gab er das Recht, Gottes Kinder zu heißen.“ Recht bedeutet hier im Evangelium: Gottes Kinder haben das Recht und den Anspruch auf einen Dauerwohnsitz bei ihm. Nicht nur hier in dieser Welt, sondern auch im Himmel. Denn Jesus sagt in Johannes 14 Vers 2: „Ich gehe hin, euch eine Stätte, eine Wohnung, vorzubereiten“. – Nicht zuletzt dazu will unser Lied einladen.
Ihr Kommentar