Navigation überspringen

/ Anstoß - Gedanken zum Tag

Ein Schutz für jeden Tag

Horst Kretschi über Psalm 46.5-6.

Dennoch soll die Stadt Gottes fein lustig bleiben mit ihren Brünnlein, da die heiligen Wohnungen des Höchsten sind. Gott ist bei ihr drinnen, darum wird sie fest bleiben.

Psalm 46,5–6

Der Reformator Martin Luther war nicht nur Theologe, sondern auch Liederdichter. Etliche seiner Lieder finden sich in den Gesangbüchern der Evangelischen Kirchen, und auch im „Gotteslob“, dem Gesangbuch der katholischen Kirche, gibt es welche. Immer noch sehr bekannt ist, neben dem Weihnachtslied "Vom Himmel hoch, da komm ich her", Luthers Lied "Eine feste Burg ist unser Gott". Inspiriert wurde Luther durch Psalm 46 in der Bibel. Dort wird die Macht Gottes besungen und der Schutz, den Gott den Menschen bietet, die an ihn glauben. Im Psalm werden die größten Katatstrophen beschrieben, die Menschen sich nur vorstellen können.

 

Wenn ich mir die Schlagzeilen der vergangenen Wochen anschaue, kann ich nachvollziehen, was der Schreiber von Psalm 46 vor Augen hatte, als er seinen Text verfasst hat. Hitzerekorde, Gletscher, die wegbrechen, Feuerbrünste, Krieg und Hunger in immer größerem Ausmaß und mitten drin die Gemeinde Gottes. Sie ist als Teil dieser Welt auch betroffen von all den Dingen, die in ihr vorgehen, von allen Veränderungen und Umwälzungen. Auch ich kann mich ihnen nicht entziehen. Und doch gibt es für mich einen Ort, der mir unverändert Schutz bietet. Nämlich Gott selbst. ER ist immer derselbe und steht zu seinen Zusagen. Daraus kann ich Kraft und Motivation für jeden neuen Tag schöpfen. Kann Ruhe und Sicherheit finden.

 

Der Pslamschreiber formuliert es so: "Ein breiter, mächtiger Strom belebt die Stadt Gottes, die Wohnung des Höchsten, den heiligen Ort. Gott ist in ihrer Mitte, schon früh am Morgen beschützt er sie; niemals wird sie ins Unglück stürzen."

Ihr Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Alle Kommentare werden redaktionell geprüft. Wir behalten uns das Kürzen von Kommentaren vor. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.