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Kinderrechte in hessischer Landesverfassung

World Vision unterstützt Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung

Das Bundesland Bayern hat bereits Mitte Oktober gewählt. Am kommenden Sonntag sind die Einwohner von Hessen zur Wahlurne gerufen. Die Hessen können nicht nur über die Besetzung des Parlamentes in Wiesbaden sondern in einer Volksabstimmung auch  über 15 mögliche Änderungen und Ergänzungen  in der hessischen Verfassung abstimmen. Dabei geht es unter anderem um die Abschaffung der Todesstrafe und die Erwähnung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.  Auch die Kinderrechte sollen in der Verfassung festgehalten und damit gestärkt werden.  

Zur Abstimmung steht eine Ergänzung des Artikels 4 um diese vier Sätze:

(2) „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

Ziel der Verfassungsänderung ist insbesondere die Verdeutlichung der staatlichen Verantwortung, Kinder vor seelischer, geistiger und körperlicher Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Gefährdungen und Gewalt zu schützen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.

Die Kinderhilfsorganisation World Vision unterstützt die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. Über die Einzelheiten sprach Katja Völkl mit Antje Lüdemann Dundua, Kinderrechtsexpertin beim Hilfswerk World Vision.

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