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Werbung für Abtreibung: Ja – jetzt geht’s um Sterbehilfe

Der Bundestag schafft §219a ab und diskutiert über assistierten Suizid.

Dürfen Ärzte für Abtreibungen werben? Und wie steht es um das Recht der Beihilfe beim Suizid? Gleich zweimal ging es im Deutschen Bundestag am 24. Juni 2022 um den Schutz des Lebens an seinem Anfang bzw. Ende.

Die Frage, ob Mediziner für den Schwangerschaftsabbruch werben dürfen, ist jetzt beantwortet: Ja, sie dürfen. Die Ampelkoalition stimmte zusammen mit den Linken für die Abschaffung des § 219a. Union und AfD stimmten dagegen. ERF Plus hatte ausführlich über die Argumente pro und kontra berichtet.

Danach gab es im Bundestag eine ausführliche Diskussion um Sterbehilfe. Oliver Jeske berichtet

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