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„Schuld verjährt nicht“
Evangelische Kirche in Sachsen will sexuellen Missbrauch aufarbeiten
Mit einer vierköpfigen Kommission will die evangelisch-lutherische Landeskirche in Sachsen Fälle sexualisierter Gewalt aufarbeiten, die in den 1990-Jahren in einer Kirchengemeinde im sächsischen Pobershau von einem ehrenamtlichen Kantor an drei Mädchen verübt worden sein sollen. Das Konzept zur Aufarbeitung stellte Landesbischof Tobias Bilz am vergangenen Freitag (01.04.2022) vor.
Zu der Kommission gehören ein Traumatologe, eine Sozialpädagogin, ein Jurist und eine Psychiaterin. Sie sollen die Geschichte dieser Fälle analysieren aber auch mit den Betroffenen sprechen, wie ERF Reporterin Regina König berichtet. Auf der Veranstaltung habe Landesbischof Bilz eingeräumt, dass die Landeskirche „bislang nicht in der Lage gewesen sei, richtig zu reagieren“. Im Umgang mit den Frauen habe es zudem „an Sensibilität gefehlt“, stattdessen habe „Unbeholfenheit geherrscht“.
Den Betroffenen gegenüber, die zum Teil auch auf der Veranstaltung anwesend waren und ihre Erfahrungen schilderten, habe Bilz „seine Scham“ darüber zum Ausdruck gebracht, „dass in unserer Kirche so etwas möglich ist.“
Zur Geschichte der Aufarbeitung schreibt die sächsische Kirche auf ihrer Website: „Die Fälle waren 2019 bekannt geworden, seit 2020 wurde der Prozess mit Hilfe von Fachleuten und unter Einbeziehung der Betroffenen durch die Kirchgemeinde, den Kirchenbezirk Marienberg und die Landeskirche vorbereitet. Im Januar 2022 nahm die vierköpfige Aufarbeitungskommission ihre Arbeit auf.“ Rein juristisch sind die Fälle seit 2012 verjährt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb laut eines Berichts des mdr ihre Ermittlungen eingestellt.
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