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Cybergrooming bleibt eine Gefahr
Am 1. April tritt die Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft.
Kinder dürfen keinen Alkohol trinken. Und ein Ferienjob in den Nachtstunden ist auch tabu. Jugendschutz ergibt ohne Zweifel Sinn.
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Jugendschutzes beschlossen. Am 1. April tritt sie in Kraft. Sie soll Kinder und Jugendliche vor Übergriffen Krimineller im Internet schützen.
Doch das neue Gesetz scheint gegen das sogenannte Cybergrooming nichts ausrichten zu können. Oliver Jeske berichtet.
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