
/ 0:56 Min. / Spruch des Tages
Was gibt’s für unterlassene Hilfeleistung?
Matthäus 25,46
Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand nach §323 des Strafgesetzbuchs. Strafbar macht sich, wer bei Unglück, Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl sie erforderlich und zumutbar ist. Da kann man bis zu einem Jahr ins Gefängnis für gehen oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Wenn es nach Jesus geht, ist man damit noch sehr gut weggekommen. Er ist mit seinen Nachfolgern sehr streng, wenn es darum geht, dass sie sich nicht um andere kümmern. Einmal sagt er denen voraus, die im Leben jetzt den Schwachen Hilfe verweigern, »So werden sie an den Ort der ewigen Strafe gehen.« (Matthäus 25,46) Leute, es wird schlimmer als wir denken, wenn wir selbstgerecht und unbarmherzig bleiben.
Mirjam Langenbach
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