Navigation überspringen

/ Wort zum Tag

(M)ein Lebenslied für Gott

Detlef Garbers über Richter 5,3.

Hört zu, ihr Könige, merkt auf, ihr Fürsten! Ich will singen dem HERRN, ich will singen, will spielen dem HERRN, dem Gott Israels.

Richter 5,3

Zwanzig Jahre lang litt das Volk Israel unter der Gewaltherrschaft des Kanaaniter-Königs Jabins. Unter der Richterin Deborah wird dieser Schreckensherrschaft ein Ende gesetzt. Besungen wird dieser Sieg von Deborah und ihrem Verbündeten Barak. Es ist ein langes Lied und beginnt mit folgenden Worten: „Hört zu, ihr Könige, merkt auf, ihr Fürsten! Ich will singen dem Herrn, ich will singen, will spielen dem Herrn, dem Gott Israels.“ Dieses lange Lied endet mit dem Satz: "Die Gott lieben sollen sein wie die Sonne, die aufgeht in ihrer Pracht.“ (Richter 5,31) So wie Israel damals Gewalt erlitt, wird auch dem Reich Gottes Gewalt angetan, und das schon seit über 2000 Jahren. Heute ist das der sogenannte Stephanustag. Bevor das Weihnachtsfest auf den 25. bzw. 26. Dezember festgelegt wurde, gedachte die Kirche am 26. Dezember der Märtyrer. Märtyrer sind vom biblischen Verständnis her keine Selbstmordattentäter, sondern Menschen, die um ihres Glaubens an Jesus Christus leiden und umgebracht werden. Stephanus war der erste Märtyrer der noch neuen jungen jüdischen Bewegung, die Jesus Christus als Herrn und Gott bekannte. Unter den Augen eines Paulus von Tarsus wurde dieser Mann gesteinigt. Und seit damals bis heute werden Christen verfolgt, schikaniert und getötet. Für die Christen gilt dabei, was ihr Herr und Lehrer Jesus ihnen geboten und vorgelebt hat: den Gewalttätigen vergeben und nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.

Ich denke da an Susanne Geske, die im Jahre 2007 erleben musste, wie ihr Mann Tilman mit zwei türkischen Christen in Malatya im Südosten der Türkei auf grausame Weise gefoltert und getötet wurde. Damals verkündigte sie öffentlich im Fernsehen: „Ich vergebe den Mördern meines Mannes.“ Jemand sagte dazu: „Die Frau ist doch verrückt, wie kann die so etwas sagen!“ -  Ja ver-rückt - im wahrsten Sinne des Wortes - sind diese Christen. Denn wenn in den Reichen dieser Welt Macht und Gewalt herrschen, so ist das im Reich Gottes anders. Im Reich Gottes regiert Vergebung und Gnade und diese Gnade wird sichtbar in der Person Jesus Christus und Gnade zeigen diese verfolgten Christen ihren Peinigern.

„Hört zu, ihr Könige, merkt auf, ihr Herrscher. Ich will nicht nach eurer Pfeife tanzen, nicht eure Lieder singen, sondern der Gott Israels, der lebendige alleinigen Gott bekommt meine Stimme.“ Das ist das Bekenntnis der christusgläubigen Gemeinde. Das ist allerdings ein Bekenntnis, das die Mächtigen seit jeher herausfordert und dazu führt, dass Christen verfolgt werden. Sie gelten als Staatsfeinde oder Verräter, weil sie nicht Menschen auf den Thron heben, sich ihnen nicht unterwerfen, sondern allein vor Gott ihre Knie beugen. Das gilt für Christen in der Türkei, im Iran, in China, Indien, Nordkorea und anderen Ländern der Erde. Als Christ bin ich gefordert, im Gebet für diese verfolgten Mitchristen in der Fürbitte einzutreten, besonders am heutigen Tag. Scheinbar wird diesen bedrängten Christen eine Niederlage zugefügt. Doch der Schein trügt. Eines Tages wird Jesus wiederkommen und dann wird er nicht als Retter, sondern als Richter erscheinen. Dann nicht als unscheinbares Baby in Bethlehem, sondern als triumphierender König. Und mit ihm werden die leuchten, die für diesen König Jesus ihr Leben lassen mussten. Sie werden sein wie die Sonne, die aufgeht in ihrer Pracht. 

Auf den Grabstein ihres Mannes hat Susanne Geske folgendes schreiben lassen: „Christus ist mein Leben und Sterben ist mein Gewinn.“ Ist Christus auch für Sie der Sieger des Lebens? Oder mit den Worten Deborahs ausgedrückt: Singen auch Sie Ihr Lebenslied für den Herrn, den Gott Israels?

Sie möchten noch tiefer in die Bibel eintauchen? Wir empfehlen unsere Sendereihe:

Anstoß

Ihr Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Alle Kommentare werden redaktionell geprüft. Wir behalten uns das Kürzen von Kommentaren vor. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.