Navigation überspringen

/ Aktuelles vom Tag

„Unverbindliches Mitgefühl reicht nicht aus!“

EKD-Synode: Rechte und Belange der Opfer sexualisierter Gewalt in den Vordergrund stellen

Was, wenn das Kreuz an der Wand und das Gesangbuch auf dem Tisch nervös machen? Mit dieser Frage eröffnete gestern auf der EKD-Synode in Dresden Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordelbischen Kirche, den wohl emotionalsten Tagesordnungspunkt: die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche. Bischöfin Fehrs ist Vorsitzende des Beauftragtenrates der evangelischen Kirche. Was tut die evangelische Kirche, um das Leid aufzuklären und weiteres zu verhindern? Insgesamt sind der evangelischen Kirche bislang 770 Missbrauchsopfer bekannt. 60 Prozent davon betreffen Fälle aus dem Bereich der Diakonie, etwa ehemalige Heimkinder. 40 Prozent ereigneten sich in Kirchengemeinden. Neu auf den Weg gebracht wurde in Dresden ein Betroffenenbeirat, der sich im Frühjahr 2020 konstituieren soll. Zudem hat der Rat der EKD eine Gewaltschutzrichtlinie beschlossen. Sie legt Schutzstandards in den Gemeinden fest. Vor Ort beobachtet Regina König die Beratungen der 120 Mitglieder der Synode der EKD-Synode.

Ihr Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Alle Kommentare werden redaktionell geprüft. Wir behalten uns das Kürzen von Kommentaren vor. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.