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„Etappensieg für die Sterbehilfe“

Die Deutsche Palliativstiftung kritisiert das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über einen heiklen Fall entschieden. Eine Frau wollte die Genehmigung zum Kauf einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel bekommen, um sich selbst zu töten. Die zuständige Behörde verweigerte das. Die Frau ging zum Suizid in die Schweiz, ihr Ehemann zog die Klage durch alle Instanzen durch. Und jetzt sagten die obersten Richter: Die Behörde darf unter bestimmten Umständen ein solches Ansinnen nicht abweisen.

Was dieses Grundsatzurteil für die Praxis bedeutet, darüber spricht Michael Klein mit einem medizinischen Fachmann. Dr. Thomas Sitte ist Anästhesist und Palliativmediziner. Er ist zugleich Vorsitzender der Deutschen Palliativstiftung, die sich für die fachlich kompetente Begleitung von Menschen einsetzt, die unheilbar krank sind und große Schmerzen ertragen müssen.

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