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Selbstverständlichkeiten mussten erkämpft werden

70 Jahre Mutterschutz in der Bundesrepublik.

Frauen in Deutschland brauchen und dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Und sie erhalten in dieser Zeit ihr volles Gehalt. Das war nicht immer so. Genau vor 70 Jahren, am 24. Januar 1952, trat in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ in Kraft.

Die DDR hatte zwei Jahre früher ein entsprechendes Gesetz erlassen. Doch bis zu einer echten Gleichberechtigung von Frau und Mann war es noch ein langer Weg. Und manche Regelung für die Frauen erwies sich als Mogelpackung.

Oliver Jeske kennt Einzelheiten und nimmt eine persönliche Einschätzung vor.

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